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      <title>Stellungnahme zu Bayerns Reformvorstoß zur Rechtsberatung durch Versicherungen</title>
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      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
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&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;b&gt;&#xD;
    
          Bayerns Reformvorstoß zur Rechtsberatung durch Versicherungen – Chance für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.
         &#xD;
  &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Der Freistaat Bayern hat einen Vorstoß zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) eingebracht, der darauf abzielt, Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kunden zu ermöglichen. Dieser Vorschlag soll auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) diskutiert werden und hat bereits im Vorfeld kontroverse Reaktionen ausgelöst. Ziel der Initiative ist es, die (berufs-)rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Versicherungen nicht nur die Kosten für anwaltliche Leistungen übernehmen, sondern auch selbst beratend tätig werden dürfen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Befürworter argumentieren, dass dies den Zugang zum Recht erleichtern und die Effizienz im Umgang mit rechtlichen Anliegen verbessern könnte. Kritiker hingegen warnen vor einer Aushöhlung des anwaltlichen Beratungsmonopols und sehen die Gefahr von Interessenkonflikten - man denke an § 5 RDG - , insbesondere wenn Versicherer gleichzeitig Beratung und Kostenkontrolle übernehmen. Die Debatte zeigt wieder einmal, dass die Grenze zwischen dem klassischen anwaltlichen Berufsbild und neuen nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistern im rechtspolitischen Fluss ist.  
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen mit einem LL.B. oder LL.M. könnte der bayerische Vorschlag weitreichende Folgen haben. So ergeben sich neue Tätigkeitsfelder und großer Beratungsbedarf in Versicherungen. Bereits jetzt schon sind eine Vielzahl der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und dementsprechend auch einige VWJ-Mitglieder in Rechtsschutzversicherungen im Rahmen von reinen Inhouse-Tätigkeiten tätig. Die interne Beratung beschränkt sich etwa auf (versicherungs-)vertragsrechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und regulatorische Fragen - ähnlich wie bei Inhouse-Tätigkeiten in anderen Branchen. Wirtschaftsjuristinnen und -juristen dürfen zwar in Unternehmen tätig sein und dort rechtlich beraten, aber nicht im Außenverhältnis gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es sich um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG handelt - genau hier setzt der bayerische Reformvorschlag an. Um den Vorschlag umzusetzen, müsste das RDG so angepasst werden, dass Versicherungen als Rechtsdienstleister zur Rechtsberatung gegenüber Rechtssuchenden befugt wären. Rechtsschutzversicherer könnten in den Kreis der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleister des § 10 RDG aufgenommen werden. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen könnten dann nicht nur intern, sondern zumindest indirekt auch extern, kundengerichtet rechtsberatend tätig sein beispielsweise bei der Erstberatung im Schadensfall oder bei der Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die VWJ befürwortet die Initiative, da diese die Attraktivität des LL.B./LL.M.-Studiums erhöht, für unsere Berufsgruppe neue Tätigkeitsfelder eröffnet in denen die wirtschaftsjuristische Expertise eingesetzt und dadurch der Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erleichtert werden kann.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Mon, 03 Nov 2025 16:08:14 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Gemeinsame Pressemitteilung: Den Rechtsstaat auch in der Krise bewahren - Unabhängigkeit des BVerfG stärken</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/gemeinsame-pressemitteilung-den-rechtsstaat-auch-in-der-krise-bewahren-unabhaengigkeit-des-bverfg-staerken</link>
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      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
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&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Gemeinsame Presseerklärung
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Deutschen Juristentag (djt), der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ). 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Den Rechtsstaat auch in der Krise bewahren:
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Berlin. Nach dem Bruch der Ampelkoalition werden auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist aber von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen. Die Verbände fordern, das in erster Lesung bereits konsentierte und überparteiliche Projekt jetzt zügig abzuschließen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Jetzt gilt es, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden. Das gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende. Es darf nicht sein, dass das Erreichte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode doch noch scheitert. Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Ampel scheitern würde. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Wir appellieren daher dringend an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag: Beschließen Sie jetzt die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk der Demokratie zu stärken.
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Fri, 08 Nov 2024 14:47:07 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Recap: Present Your with Nathalia Schomerus</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/recap-present-your-with-nathalia-schomerus</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Nathalia Schomerus referierte am 27.02.2024 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Present Your-Vortragsreihe mit dem Titel „
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Mit Vertragsklauseln chatten: Was kann generative KI im Rechtsbereich?
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           “. 
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Inhalt des Vortrags:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Was meint eigentlich „semantische Suche“, „Vektorisierung“, „Annotierung“, „RAG“ oder „Halluzination“? Wie kann uns das bei der juristischen Arbeit unterstützen? Welche Entwicklungen sind schon abzusehen, welche eher nicht? Was sind technische und rechtliche Unwägbarkeiten? Und was haben Bagel und Chihuahuas mit der Zukunft des Rechtsmarktes zu tun? Diese und mehr Fragen wurden im Vortrag beantwortet.
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/3Fragen3Antworten_NathaliaSchomerus3.svg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;font&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           VWJ: Welche Basics benötigt man, um beim Thema generative KI Schritt halten zu können?
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/font&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Nathalia Schomerus:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
            "Einige technische Grundlagen helfen bei der Nutzung von generativer KI und bei der Einordnung von Anwendungen. Wer die Funktionsweisen generativer KI versteht, kann zum Beispiel derzeit besser geeignete Anwendungsfälle für die eigene Arbeit suchen und KI-basierte Tools bewerten. Dazu gehören Themen, die eng mit den Funktionen generativer KI verknüpft sind, z.B. semantische Suche, Vektorisierung, Embeddings, Halluzinationen und Halluzitationen, RAG, Hosting, Cloud Computing oder Finetuning. Diese in ihren Grundzügen zu verstehen, kann auch für das eigene Prompting nützlich sein. Zu diesen Themen haben unter anderem mehrere der großen Tech-Anbieter kostenlose Online-Module veröffentlicht. Ich kann allen empfehlen, sich diese anzusehen, falls das eigene Unternehmen nicht bereits ein Trainingsprogramm anbietet.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Hinzu kommt das praktische Experimentieren mit Anwendungen. Selbst dann, wenn das eigene Unternehmen keine speziellen KI-Tools zur Verfügung stellt, sind beispielsweise die großen Sprachmodelle ChatGPT 4o, Claude 3.5, Gemini 1.5 oder Llama 3 frei verfügbar. Auch Anbieter wie Adobe bieten inzwischen Chatbots und KI-Funktionen an, die man mit eigenen Dokumenten ausprobieren kann. Dadurch kann man nicht nur den Umgang mit generativer KI üben, sondern auch ein besseres Verständnis für ihre Stärken und Limitierungen gewinnen."
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        &lt;font&gt;&#xD;
          
             VWJ: Welches ist der am weitesten verbreitete Irrglaube, dem du im Zusammenhang mit generativer KI begegnet bist?
            &#xD;
        &lt;/font&gt;&#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        &lt;font&gt;&#xD;
          &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;/font&gt;&#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Nathalia Schomerus:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
            "Häufig begegnet mir die Vorstellung, es gäbe "die KI". Die fehlende Abgrenzung zwischen verschiedenen Arten von KI und Tech im Allgemeinen sorgt zum Teil für übersteigerte Erwartungen und Missverständnisse rund um die Anwendung von KI-Systemen. Generative KI ist nur eine Untergruppe von Machine Learning, eine Untergruppe von Deep Learning, eine Untergruppe von Künstlicher Intelligenz. Die KI, die Flugzeuge einander automatisiert ausweichen lässt, ist etwas anderes, als das große Sprachmodell, das mir bei der Formulierung von E-Mails hilft. Verschiedene Arten von KI haben verschiedene Anwendungsfälle und werden auf unterschiedliche Weise trainiert, um bestimmte Dinge besonders gut zu können. Häufig bedeutet KI-Implementierung daher, die jeweils passende KI zu finden und so die jeweiligen Stärken zu nutzen. In Zukunft kann es sein, dass eine vorgeschaltete KI bei der Auswahl der jeweils passenden Modelle hilft oder sie ganz übernimmt, doch derzeit haben wir gerade im rechtlichen Bereich noch nicht "die KI", die sowohl die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Klage berechnet als auch Aufgaben aus einem Teams-Call zusammenträgt und schriftlich fixiert."
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          
             VWJ: Welche grundsätzlichen Fragen muss man sich stellen, wenn man über den Einsatz von KI im Unternehmen/der Rechtsabteilung nachdenkt?
            &#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Nathalia Schomerus:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
            "Welche Aufgaben können besonders gut (teil-)automatisiert werden und welche Use Cases stellen die großen Hebel dar? Kommt es bei ihnen auf Genauigkeit und Fehlerfreiheit an? Ist eine Eigenentwicklung (ggf. mit einem Anbieter) oder das Einkaufen einer Lösung sinnvoller? Welche zukünftigen Entwicklungen großer Anbieter könnten die Lösung ersetzen oder überflüssig machen? Welche internen Daten liegen wo, in welchem Umfang und in welcher Qualität vor? Wie sind sie geschützt? Welche Trainings, Schulungen und ggf. Kulturwandel sind für die erfolgreiche Nutzung von KI notwendig? Welche gesetzlichen und internen Vorgaben gibt es bezüglich der Nutzung von KI und der Verarbeitung von Daten?
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Die erste Frage ist dabei die wichtigste. Häufig begegnen mir Herausforderungen, die mit generativer KI gelöst werden sollen, aber für die sich etwas anderes (noch) besser eignet. Ein Beispiel ist der oft unterschätzte Wert klassischer Legal-Tech-Lösungen wie der Vertragsautomatisierung. So kann eine automatisierte Erstellung etwa von Arbeitsverträgen auch ohne KI anschließend bis zu 70% der Arbeitszeit sparen und dabei rechtssichere Verträge produzieren. Dagegen setzen einige derzeit große Sprachmodelle sogar für Aufgaben ein, die sich mit Excel schneller, leichter und besser lösen ließen. Wichtig ist es deshalb, sich vor der Umsetzung zu fragen, welches das niedrigschwelligste, einfachste und hinreichend sichere Tool ist, dass die identifizierten Aufgaben erledigen kann."
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          
             Mehr zur Person:
            &#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Nathalia Schomerus arbeitet seit 2022 bei der internationalen Wirtschaftskanzlei CMS im Bereich Legal Tech. Sie beschäftigt sich mit den strategischen KI-Projekten der Kanzlei und in diesem Kontext primär mit der Anwendung und Entwicklung von generativer KI an der Schnittstelle zwischen Knowledge Management und Training. Nathalia ist Juristin und Theologin und schloss ihr Studium als Clore Graduate Scholar an der Universität Oxford ab. Vor ihrer Zeit bei CMS gründete sie ein StartUp und wurde dafür als Forbes 30 under 30 Europe ausgezeichnet.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 07 Jul 2024 21:16:07 GMT</pubDate>
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    </item>
    <item>
      <title>Recap: Present Your with Niklas Lassen &amp; Matthias Osing</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/recap-present-your-with-niklas-lassen-matthias-osing</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen und Matthias Osing referierten am 21.02.2023 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Present Your-Vortragsreihe mit dem Titel „
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Kein/e Anwält:in benötigt: Vertragsgeneratoren als Motor der Innovation
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           “. 
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Inhalt des Vortrags:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Durch eine Reihe von Entscheidungen im Bereich Legal Tech sorgte der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren für eine voranschreitende Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes und somit für zunehmenden Unmut in der Anwaltschaft.
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen und Matthias Osing erläuterten in diesem Vortrag, wie der Gesetzgeber auf diese Entscheidungen reagierte und welche Möglichkeiten sich daraus für eine mögliche Selbstständigkeit von Wirtschaftsjurist:innen ergeben. Die beiden Gründer berichteten aus eigener Erfahrung über die Funktionsweise ihrer Vertragsgeneratoren sowie von Chancen und Stolpersteinen der frühen Phase der Selbstständigkeit.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Bild_Text-882982a1.png"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           VWJ: Die selbstständige Rechtsberatung ist gemäß den Regularien des Rechtsdienstleistungsgesetzes bisher der Anwaltschaft vorbehalten. Verstößt das Geschäftsmodell eures Start-Ups KoRecht, nämlich die Erstellung von Vertragsmustern, nicht dagegen?
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen &amp;amp; Matthias Osing:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            „Das Rechtsdienstleistungsgesetz dient dazu, rechtssuchende Personen und unsere Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen zu schützen. In diesem Rahmen wird auch geregelt, wer unter welchen Voraussetzungen Rechtsdienstleistungen erbringen darf. Das RDG funktioniert dabei so, dass es grundsätzlich verboten ist eine Rechtsdienstleistung zu erbringen, es sei denn das RDG erlaubt es ausdrücklich. Eine solche erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Die Erstellung von Vertragsmustern für einzelne Kund:innen stellt auch in der Tat eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung dar. Die Tatsache, dass ein automatisierter Vertragsgenerator jedoch nicht ein Vertragsmuster für ein:e Kund:in erstellt, sondern von einer Vielzahl von Verträgen für verschiedene Kund:innen sorgt dafür, dass keine juristische Prüfung des konkreten Einzelfalls erforderlich ist. Dieser Auffassung folgte im Jahr 2021 auch der BGH und entschied, dass das Anbieten von Online-Vertragsgeneratoren keine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung i. S. d. RDG darstellt und somit auch keiner speziellen Erlaubnis bedarf.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Dieser Rechtsprechung folgend verstößt das Geschäftsmodell von KoRecht nicht gegen die Regularien des Rechtsdienstleistungsgesetzes.“
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           VWJ: Werden wir in Zukunft ausschließlich von Vertragsgeneratoren generierte Verträge sehen?
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen &amp;amp; Matthias Osing:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            „Die Anzahl von automatisch generierten Verträgen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen und wird auch in Zukunft noch weiter ansteigen. Das liegt ganz einfach daran, dass Vertragsgeneratoren ideal dafür sind, häufig auftretende bzw. wiederkehrende Sachverhalte abzudecken und zu automatisieren.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Bei der Erstellung eines Vertragsgenerators müssen jedoch sämtliche durch das Tool abdeckbaren Sachverhalte einprogrammiert werden. Da man im Vorhinein unmöglich alle erdenklichen Sachverhalte mit einbeziehen kann, gelangt man hier an ganz logische Grenzen, die ohne menschliches nachjustieren nicht überschreitbar sind. Inwieweit Künstliche Intelligenz hier in Zukunft eine Rolle spielen wird, bleibt abzuwarten. Wir beobachten diesen Bereich doch mit viel Spannung und Vorfreude.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Es ist also eher unwahrscheinlich, dass in absehbarer Zukunft Verträge ausschließlich durch automatisierte Vertragsgeneratoren erstellt werden. Die Anzahl an automatisch erstellten Verträgen wird jedoch mit Sicherheit stark zunehmen.“ 
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           VWJ: Aus eurer Erfahrung als Unternehmensgründer, welche Perspektive seht ihr für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen auf dem Weg in die Selbstständigkeit? ?
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen &amp;amp; Matthias Osing:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            „Man muss zunächst einmal festhalten, dass wir Wirtschaftsjurist:innen durch unser Studium recht breit aufgestellt sind. Neben juristischem Fachwissen werden auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse gelehrt, die sich im Verlauf der Selbstständigkeit stets als sehr nützlich erweisen. Des Weiteren nimmt die Entwicklung im Bereich Legal Tech immer mehr Fahrt auf und wird auch entsprechend vom Gesetzgeber unterstützt.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Diese beiden Aspekte sind die idealen Grundvoraussetzungen für eine Selbstständigkeit im Bereich Legal Tech.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Falls es an einer eigenen Geschäftsidee fehlt, besteht auch die Möglichkeit, sich als Co-Founder:in an anderen Start-Up-Projekten zu beteiligen. In Gesprächen mit anderen Gründer:innen wird uns gegenüber immer wieder betont, wie viel Zeit und Energie Gründer:innen zur Lösung betriebswirtschaftlicher oder juristischer Probleme aufwenden müssen, die sie andernfalls in ihr Projekt investieren könnten und wie gern sie in diesen Bereichen auf die Unterstützung einer:s Co-Founder:in zurückgreifen können würden.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Generell möchten wir dazu ermuntern, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Selbst wenn das Projekt Selbstständigkeit scheitern sollte, die gesammelten Erfahrungen kann einem niemand nehmen und sofern man sein eigenes finanzielles Risiko minimiert, gibt es auch nicht viel zu verlieren.“
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Mehr zu den Personen:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Niklas Lassen und Matthias Osing sind Wirtschaftsjuristen und zwei der Gründer und Geschäftsführer des jungen Legal Tech Start-Ups KoRecht. KoRecht ist ein Anbieter von Onlinevertragsgeneratoren zur Erstellung individualisierter Vertragsmuster.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Tue, 25 Apr 2023 22:34:41 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>VWJ x TQG Legal Tech Dialog</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/vwj-x-tqg-legal-tech-dialog</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
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&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Am Freitag, den 03.02.2023, fand unsere erste Präsenzveranstaltung des Jahres 2023 statt: der
         &#xD;
  &lt;b&gt;&#xD;
    
          VWJ x TQG Legal Tech Dialog
         &#xD;
  &lt;/b&gt;&#xD;
  
         . Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner der The Quality Group GmbH konnten wir einen zertifizierten Workshop in Berlin ausrichten. Neun Mitglieder folgten der Einladung, wobei es besonders schön war, neue und bereits bekannte Gesichter auch vor Ort zu sehen. Steffen Schaar (Mitglied der Geschäftsführung der TQG) und Samuel Marcius (Customer Engagement Manager &amp;amp; Creative Process Advisor der TQG) nahmen dabei die weite Reise aus Böblingen auf sich, um mit Blick über die Dächer Berlins rund um das Thema
         &#xD;
  &lt;i&gt;&#xD;
    
          Legal Tech – digitales Arbeiten mit Service Workflows zur Effizienzsteigerung im Arbeitsalltag
         &#xD;
  &lt;/i&gt;&#xD;
  
         zu referieren. Dabei gingen sie unter anderem auf Potentiale im digitalen Alltag von Organisationen und auf die Erarbeitung von nachhaltigen, verbindlichen Mechanismen im Umgang mit Wissen, Daten, und Dokumenten sowie auf die praktische Erarbeitung von Qualität und Verbindlichkeit in der Ablauforganisation mittels Workflows (BPMN 2.0) ein. Wie der Veranstaltungstitel erahnen lässt, handelte es sich um einen Dialog zwischen den Referenten und den Teilnehmenden. Ganz nach dem Motto „Jeder kann programmieren“ wurde ein Workflow nach den Anforderungen der Teilnehmenden erstellt. 
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir danken der TQG für diese hochrelevanten Informationen und dem spannenden Austausch!
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/ca5c2d46-8127-4ef6-a0dc-69ef570dc888.JPG" alt=""/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 05 Feb 2023 13:14:12 GMT</pubDate>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Recap: Present Your with Prof. Dr. Michael Fuhlrott</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/recap-present-your-mit-prof-dr-michael-fuhlrott</link>
      <description>Prof. Dr. Michael Fuhlrott referierte am 26.01.2023 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Vortragsreihe „Present Your …“ mit dem Titel „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – oder: Stempelst Du schon?“.</description>
      <content:encoded>&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Prof. Dr. Michael Fuhlrott referierte am 26.01.2023 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Vortragsreihe „Present Your …“ mit dem Titel „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – oder: Stempelst Du schon?“. 
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Inhalt des Vortrags:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        
            Das Bundesarbeitsgericht hat im letzten Jahr eine aufsehenerregende Entscheidung getroffen, wonach Unternehmen die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Was genau besagt die Entscheidung, für wen gilt diese und wie muss eine Zeiterfassung ausgestaltet sein? Michael Fuhlrott erläutert in seinem Vortrag die Entscheidung und deren Hintergründe und gibt einen Ausblick, was Unternehmen künftig in Sachen Arbeitszeiterfassung beachten müssen.Text
           &#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Moderationsfolien_Present-your_Michael_Fuhlrottpptx-v5.jpg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;b&gt;&#xD;
    &lt;font&gt;&#xD;
      
           VWJ: Arbeitgeber warten seit mehr als drei Jahren nach dem berühmten „Stechuhr-Urteil“ des EuGH auf konkrete Regelungen zur Art und Weise der Zeiterfassung. Löst der Beschluss des BAG vom 13. September 2022 (BAG, Az. 1 ABR 22/21) dieses Thema nun? 
          &#xD;
    &lt;/font&gt;&#xD;
  &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;font color="#266f6f"&gt;&#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Prof. Dr. Michael Fuhlrott:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
           „Die „Lösung“ der Zeiterfassung präsentiert das Bundesarbeitsgericht mit seinem Beschluss nicht. Konkrete Handlungspflichten gibt der Senat den Unternehmen hingegen schon auf. Letztlich bleibt aber vieles im Unklaren: Dass das deutsche Arbeitszeitrecht nicht unionsrechtskonform ist und den Vorgaben des „Stechuhr-Urteils“ des Europäischen Gerichtshof aus Mai 2019 nicht entspricht, war in der Arbeitsrechtsrechtswelt unlängst bekannt. In diese Richtung hatten sich bereits die vom Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium jeweils gesondert bestellten Gutachter Anfang des Jahres 2020 geäußert. Allerdings ging die ganz herrschende Meinung bis zur Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts davon aus, dass es erst eines Tätigwerdens des Gesetzgebers hierzu bedurft hätte. An dieser Stelle hat das Bundesarbeitsgericht den Gesetzgeber nunmehr überholt und ihn gewissermaßen vor vollendete Tatsachen gestellt. Die arbeitsschutzrechtliche Norm, auf die sich das Bundesarbeitsgericht stützt, ist aber sehr pauschal und wenig konkret. Die weitere Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung ist damit nur in Ansätzen durch die Entscheidung geregelt, es bleiben Spielräume und teilweise auch offene Fragen, die der Gesetzgeber ausfüllen bzw. klären sollte.“
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          
             VWJ: Ist die sog. Vertrauensarbeitszeit für deutsche Unternehmen jetzt vom Tisch?
            &#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;font&gt;&#xD;
        &lt;b&gt;&#xD;
          &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;/b&gt;&#xD;
      &lt;/font&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Prof. Dr. Michael Fuhlrott:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
           „Hierauf gibt es die schönste aller juristischen Antworten: Es kommt darauf an. Nämlich darauf, was man unter Vertrauensarbeitszeit versteht und wie man diese definiert. Heißt Vertrauensarbeitszeit, dass ich selbstbestimmt dann arbeiten kann, wann ich möchte und ich also berechtigt bin, meine Zeit selbst einzuteilen? Wenn man dies unter Vertrauensarbeitszeit versteht, ist Vertrauensarbeitszeit weiterhin möglich. Die Entscheidung verbietet also insoweit kein selbstbestimmtes Arbeiten. Heißt für mich Vertrauensarbeitszeit aber, dass ich meine Arbeitszeit nicht erfassen und Lage, Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie meine Pausen nicht aufzeichnen muss? Wenn ich Vertrauensarbeitszeit so verstehe, wird dies nicht mehr möglich sein.“ 
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        &lt;font&gt;&#xD;
          
             VWJ: Besteht jetzt sofortiger Handlungsbedarf für Unternehmen, da ansonsten Bußgelder verhängt werden könnten?
            &#xD;
        &lt;/font&gt;&#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        &lt;font&gt;&#xD;
          &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;/font&gt;&#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Prof. Dr. Michael Fuhlrott:
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
           „Das Bundesarbeitsgericht leitet aus dem Arbeitsschutzgesetz eine bereits jetzt bestehende Pflicht zur Zeiterfassung ab. Diese besteht, ohne dass es einer weiteren Umsetzung bedarf und ohne „Schonfrist“. Danach besteht bereits jetzt sofortiger Handlungsbedarf. Gelegentlich liest man, dass kein Grund zum Tätigwerden bestehe, da das Gericht ja nur über einen Einzelfall entschieden habe und eine Entscheidung nur Bindungswirkung zwischen den Parteien entfalte. Das mag formal richtig sein, ist in meinen Augen aber keine gangbare Handlungsalternative für Unternehmen, insbesondere mit Blick auf zwingenden Arbeitnehmerschutz und Compliance. Über die Auslegung von Gesetzen sind Gerichte berufen. Man mag sicherlich darüber streiten, ob die unionsrechtskonforme Auslegung des Bundesarbeitsgerichts so zwingend ist ober überzeugt. Aber letztlich hat das Bundesarbeitsgericht es so entschieden. Und das gilt nun für die Praxis.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Unmittelbare Bußgelder wegen Nicht-Erfassung der Arbeitszeit dürften indes derzeit nicht drohen. Denn ein Verstoß gegen § 3 ArbSchG, also gegen die Norm, aus der das BAG die Verpflichtung zur Zeiterfassung herleitet, ist nicht unmittelbar bußgeldbewehrt. Der Verstoß stellt damit keine Ordnungswidrigkeit i.S.v. § 25 ArbSchG dar. Demnach müsste das Amt für Arbeitsschutz bzw. die Gewerbeaufsicht also zunächst eine konkrete, auf das Unternehmen bezogene Anordnung zur Arbeitszeiterfassung aussprechen. Nach § 22 Abs. 3 ArbSchG wäre dies möglich ist. Erst wenn diese Anordnung nicht befolgt würde, drohen Geldbußen.“
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        &lt;font&gt;&#xD;
          
             Mehr zur Person
            &#xD;
        &lt;/font&gt;&#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Prof. Dr. Michael Fuhlrott ist Professor für Arbeitsrecht an der Hochschule Fresenius in Hamburg, wo er von 2013 bis 2022 u.a. den Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) als Studiendekan verantwortete. Daneben ist er als Fachanwalt für Arbeitsrecht tätig und berät mit seiner Kanzlei FHM Unternehmen und Personalabteilungen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Er referiert regelmäßig zu aktuellen Themen und ist ein gefragter Interviewpartner der Tagespresse (Funk, Fernsehen und Radio).
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 29 Jan 2023 16:03:21 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/recap-present-your-mit-prof-dr-michael-fuhlrott</guid>
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      </media:content>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Das VWJ-Jahr 2022 - Ein Rückblick</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/das-vwj-jahr-2022-ein-rueckblick</link>
      <description>Rückblick auf die VWJ-Geschehnisse des Jahres 2022</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/IMG_6733.jpg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  
         Nachdem das Gründungsjahr 2021 geprägt war von umfassenden Gründungsvorbereitungen und dem „Go-Live“ mit den ersten Mitgliedern, ist die VWJ im Jahr 2022 richtig durchgestartet und zählt mittlerweile 176 Mitglieder, verteilt über ganz Deutschland! Wir blicken auf ein Jahr zurück, in dem wir uns viel vorgenommen hatten und eine Menge erreicht haben. 
         &#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          So konnten wir im Januar 2022 mit unserer monatlichen virtuellen Vortragsreihe
          &#xD;
    &lt;a href="/events"&gt;&#xD;
      
           „Present Your“
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          starten, in deren Rahmen mittlerweile bereits neun spannende Veranstaltungen zu verschiedensten Themen stattgefunden haben. Wir durften unter anderem Prof. Dr. Kroschwald, Wirtschaftsjurist und Professor an der Hochschule Pforzheim, den Forbes 30 under 30 gelisteten Dr. Benedikt M. Quarch, Co-Founder &amp;amp; MD der Right Now Group, sowie Anna Murk, Co-Founder &amp;amp; Managing Partner bei Legal Layman begrüßen. Wir freuen uns, die erfolgreiche „Present Your“-Vortragsreihe im nächsten Jahr als „Staffel 2“ mit spannenden Gästen aus dem Bereich Wirtschaftsrecht und verwandten Gebieten fortzusetzen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Durch unseren
          &#xD;
    &lt;a href="/blog"&gt;&#xD;
      
           Blog
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          auf der Website konnten im Jahr 2022 spannende Themen in Blogbeiträgen beleuchtet werden, beispielsweise die
          &#xD;
    &lt;a href="/beitragstitel3afae9f6"&gt;&#xD;
      
           Exklusivität des Notariats in einem Beitrag von Tessa Irrgang
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          , das
          &#xD;
    &lt;a href="/wirtschaftsjuristinnen-und-juristen-in-der-insolvenzverwaltung"&gt;&#xD;
      
           Berufsfeld Insolvenzverwaltung für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen in einem Bericht von Alexander Keilbach
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          sowie die
          &#xD;
    &lt;a href="/stellungnahme-zum-integrierten-bachelorabschluss-im-studiengang-rechtswissenschaft-jura"&gt;&#xD;
      
           Sicht der VWJ zum integrierten Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft (Jura)
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          durch eine umfassende Stellungnahme. Besonders stolz sind wir, dass wir zu letzterem Thema auch einen
          &#xD;
    &lt;a href="https://www.faz.net/einspruch/reform-des-jurastudiums-moegliche-einfuehrung-eines-bachelor-abschlusses-18452297.html" target="_blank"&gt;&#xD;
      
           Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ)
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          veröffentlichen konnten. Gerade im Bereich der berufspolitischen Interessenvertretung möchte die VWJ mit starker Stimme auftreten. In diesem Zusammenhang ist auch die kürzlich als Blogbeitrag erschienene
          &#xD;
    &lt;a href="/stellungnahme-zur-exklusivitaet-des-bea-postfachs"&gt;&#xD;
      
           Stellungnahme von Arne Freese über die Exklusivität des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA-Postfach)
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          zu erwähnen. Unserer Funktion als Sprachrohr für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen kamen wir zudem durch unseren Beitrag in der Zeitschrift Legal Layman nach. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Bedanken möchten wir uns bei unseren
          &#xD;
    &lt;a href="/unsere-partner"&gt;&#xD;
      
           Kooperationspartnern
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          , allen voran der The Quality Group (TQG), die uns nicht nur wirtschaftlich, sondern vor allem fachlich in Person von Geschäftsführungsmitglied Steffen Schaar durch wertvolle Ideen zur strategischen Vereinsaufstellung unterstützt hat, beispielsweise beim Advisory Talk im Juli 2022 in Berlin. Zuvor hatten wir im DiALOG Magazin die Möglichkeit, ein Interview zu geben, dessen Schwerpunkt auf den Digitalisierungsherausforderungen in Unternehmen lag und welches die Frage beantwortete, warum Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen für deren Gestaltung prädestiniert sind. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Mit dem Verband Deutscher Studierendeninitiativen e.V. (VDSI) konnten wir für unsere studierenden Mitglieder eine Partnerschaft eingehen, die großartige Potentiale für studentischen Austausch und Engagement bietet. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Im Bereich der wirtschaftsjuristischen Ausbildung haben wir überdies eine Partnerschaft mit der Vereinigung der Hochschullehrer für Wirtschaftsrecht (vdhfw) geschlossen, durch die wir über einen regelmäßigen Austausch die Brücke zwischen Lehre und Berufspraxis bilden möchten. Den Grundstein hierfür konnten wir auf der Jahreskonferenz der vdhfw legen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Zudem ist es uns ein Anliegen, uns für die Teilnahme an der Mitgliederversammlung zu bedanken, bei der Vorstand und Kassenprüfer berichtet haben. Besonders gefreut haben wir uns über die rege Diskussion am Ende der Versammlung, in der viele Mitglieder wertvolle Beiträge für die VWJ-Entwicklung gegeben haben.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Um unserer Mitgliedschaft neben der „Present-Your“-Vortragsreihe die Chance auf fachliche Weiterbildung zu ermöglichen, konnten wir mit der Beck Akademie Seminare eine Vereinbarung über rabattierte Webinare schließen. Im Rahmen einer Kooperation mit der FernUniversität in Hagen und dem angeschlossenen Center elektronische Weiterbildung (CeW) konnten wir für unsere Mitglieder ein spannendes Angebot für eine Weiterbildung im Bereich Compliance Management schnüren. Details hierzu folgen in Kürze.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Noch im Jahr 2022 haben wir den Aufbau eines Mentoringprogramms gestartet, mit welchem wir ordentlichen und studentischen Mitgliedern eine Möglichkeit der Weiterentwicklung und des Netzwerkens bieten wollen, die sowohl für Mentees als auch für Mentorinnen und Mentoren einen absoluten Mehrwert in beiden Richtungen darstellt Im kommenden Jahr wird das Programm an den Start gehen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Unser VWJ-Jahr 2022 endete mit zwei lokalen Mitgliedertreffen auf Weihnachtsmärkten in Düsseldorf und Berlin. Im Jahr 2023 werden wir sowohl Treffen wie diese als auch fachliche Veranstaltungen nicht nur online, sondern verstärkt auch in Mitgliederballungszentren fördern.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Folgt uns gerne auf
          &#xD;
    &lt;a href="https://www.linkedin.com/company/vereinigung-der-wirtschaftsjuristinnen-und-juristen-e-v/" target="_blank"&gt;&#xD;
      
           LinkedIn
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          und
          &#xD;
    &lt;a href="https://www.instagram.com/vwj_berufsverband/" target="_blank"&gt;&#xD;
      
           Instagram
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
    
          , um nichts mehr zu verpassen. Unsere Mitglieder erhalten zudem über unsere interne Kommunikationsplattform Slack regelmäßig zusätzliche Informationen. Weiterhin freuen wir uns auf viele neue studentische, ordentliche und fördernde Mitglieder.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir bedanken uns herzlich bei allen, die die VWJ im Jahr 2022 auf vielfältige Weise unterstützt haben. Schreibt uns gerne, wenn ihr beispielsweise Ideen für Blogbeiträge oder geeignete Referentinnen und Referenten für unsere „Present-Your“-Vortragsreihe habt.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Es erfüllt uns mit Stolz, was wir im Jahr 2022 erreicht haben. Gleichwohl sind wir uns bewusst, was noch vor uns steht und freuen uns auf neue spannende Herausforderungen im nächsten Jahr. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir wünschen einen guten Rutsch ins neue Jahr!
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Euer VWJ-Organisationsteam
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sat, 31 Dec 2022 18:16:15 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/das-vwj-jahr-2022-ein-rueckblick</guid>
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        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
      <media:content medium="image" url="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/IMG_6733.jpg">
        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Stellungnahme zur Exklusivität des beA-Postfachs</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/stellungnahme-zur-exklusivitaet-des-bea-postfachs</link>
      <description>Die VWJ thematisiert die Ungleichheit der Nutzungsvoraussetzungen des beA-Postfachs. In diesem Beitrag wird Stellung bezogen und Handlungsbedarf aufgezeigt.</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/beA.png"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Vor einigen Wochen erreichte uns eine Anfrage aus unserer Mitgliedschaft, derer wir uns gern angenommen haben. Unser Mitglied ist in einer Kanzlei für Insolvenzrecht tätig und nach § 56 InsO zur Insolvenzverwaltung bestellt. Vom zuständigen Gericht wurde unser Mitglied aufgefordert, sämtlichen Schriftverkehr über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) abzuwickeln. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Das beA soll zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, Behörden und untereinander ermöglichen. Unser Mitglied ist jedoch kein Mitglied einer Rechtsanwaltskammer und bekommt daher kein besonderes elektronisches Anwaltspostfach zur Verfügung gestellt. Dieses ist nämlich exklusiv den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern vorbehalten.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Aufgrund des uns geschilderten Missstands, haben wir uns als Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e. V. entschieden, die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) sowie das Bundesministerium der Justiz (BMJ) zu kontaktieren und um Stellungnahme zu bitten. Den Sachverhalt und die eingegangenen Stellungnahmen möchten wir gern aufgreifen und einordnen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Berufung zur Insolvenzverwaltung
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Mit Inkrafttreten der Insolvenzverordnung am 01.01.1999 (BGBI. I S. 2866) wurde in § 56 InsO die Bestellung zur Insolvenzverwaltung geregelt. Damals wie heute galt, dass „eine für den jeweiligen Einzelfall geeignete, insbesondere geschäftskundige und von den Gläubigern und dem Schuldner unabhängige natürliche Person zu bestellen“ ist. Ein Vorbehalt dieses Berufes für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bestand somit nicht. Aufgrund der Komplexität und zahlreichen juristischen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzverfahren wurden typischerweise Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Insolvenzverwaltende bestellt. Geprägt durch einen starken Wandel in der juristischen Arbeitsrealität und durch neue Berufsbilder für Juristinnen und Juristen, wie z. B. durch juristische Bachelor- und Master-Abschlüsse, wurde die Berufung von spezialisierten Wirtschaftsjuristinnen und -juristen zur Insolvenzverwaltung immer häufiger. Spätestens seit dem Beschluss vom 03.08.2004 des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss – 1 BvR 135/00 –, - 1 BvR 1086/01 -, Rn. 28) ist nun endgültig klargestellt, dass das Berufsbild von Insolvenzverwaltenden nicht mehr nur als bloße Nebentätigkeit der Berufsausübung als Rechtsanwältin und Rechtsanwalt angesehen werden kann, sondern eine eigenständige Berufsgruppe darstellt.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Die Digitalisierung der Justiz
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Mit dem Zustellungsreformgesetz vom 25. Juni 2001 und dem Formvorschriftenanpassungsgesetz vom 13. Juli 2001 ebnete der Gesetzgeber durch das Ergänzen einer elektronischen Form neben der Schriftform den Weg für die die Digitalisierung der deutschen Justiz. Durch die Einführung des Justizkommunikationsgesetz vom 22. März 2005 können Prozessakten seither auch elektronisch geführt werden. Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10.10.2013 wurden die §§ 31 sowie 177 der Bundesrechtsanwaltsordnung angepasst sowie die §§ 31a und 31b ergänzt. Durch diese wurde die Bundesrechtsanwaltskammer verpflichtet, für jedes Mitglied in Deutschland für die Dauer der Zulassung ein beA einzurichten. Erwartungsgemäß fiel auch die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer aus, welche wir auf unsere Anfrage hin erhielten. Diese verwies lediglich auf ihren gesetzlichen Auftrag und sah ihre Zuständigkeit nur auf im Rechtsanwaltsverzeichnis eingetragene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte begrenzt.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Mit der Einführung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (u. a. zur Einführung des beA) im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber aus Sicht der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e. V. vernachlässigt, dass auch weitere Berufsgruppen, insbesondere Wirtschaftsjuristinnen und -juristen, vermehrt als Insolvenzverwaltende tätig sind. Offensichtlich hat auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 keine Berücksichtigung bei der Entscheidung gefunden. Dies wäre aus unserer Sicht eine Chance gewesen, die Digitalisierung der Justiz umfassend zu gestalten. Stattdessen wurde die Monopolstellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gegenüber den Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen beibehalten.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Im Rahmen der Reformierung der digitalen Justiz durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften (BGBI. I S. 4607) im Jahr 2021 bestand für den Gesetzgeber erneut die Möglichkeit, diesen Missstand zu beheben. In der Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz wurde lediglich auf die Gesetzesbegründung zum Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 19/28399 vom 13. April 2021, Seite 23) verwiesen. Dort hätte sich der Gesetzgeber noch einmal ausreichend mit der Sache befasst und klargestellt, dass er in diesem Fall keinen Handlungsbedarf sieht. Konkret wurde in der Gesetzesbegründung gerade einmal festgehalten, dass Insolvenzverwaltende, mit Verweis auf die Einführung des besonderen elektronisches Bürger- und Organisationenpostfachs – kurz: eBO, lediglich die Möglichkeit zur Einreichung elektronischer Dokumente erhalten sollen. Eine Einbeziehung in den Kreis der zur elektronischen Einreichung verpflichteten Personen nach § 130d ZPO sei mit dieser Gesetzesänderung laut dem BMJ nicht verbunden gewesen. Zudem ergänzt das BMJ: „Soweit einzelne Gerichte die Insolvenzverwalterinnen und Insolvenzverwalter dennoch der elektronischen Einreichungspflicht des § 130d ZPO unterwerfen, verkennen sie nicht zuletzt auch deren Stellung als Partei kraft Amtes im Insolvenzverfahren, die sich von der Aufgabenwahrnehmung einer anwaltlichen Vertretung im Sinne des § 130d ZPO deutlich unterscheidet.“ Diese Argumentation ist aus Sicht der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e. V. zwar nachvollziehbar, jedoch entspricht dies offensichtlich nicht der Praxis. Vielmehr wird von den Gerichten somit ein Verhalten gefordert, welches weder der divergierenden Praxis entspricht noch ein Umfeld gleicher Voraussetzungen für sämtliche zur Insolvenzverwaltung bestellter Personen schafft. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Über das von der Bundesregierung in der Begründung zum o. g. Gesetzestext angeführte besondere Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen seit dem 01.01.2022 elektronische Dokumente sicher und zuverlässig mit der Justiz austauschen können. Zum vorgesehenen Personenkreis zählen laut der Bundesregierung auch „Verbände und Unternehmen sowie andere Verfahrensbeteiligte wie beispielsweise Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Sachverständige, Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Betreuerinnen und Betreuer, Insolvenzverwalterinnen und -verwalter oder Steuerberaterinnen und Steuerberater […].“ Auch nach Aussage unseres Mitglieds bestehen Alternativen, um die Kommunikation mit den Gerichten abzuwickeln, doch unterscheiden sich diese beträchtlich in den Bereitstellungskosten und dem Einrichtungsaufwand. Daher käme zwar das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) technisch in Betracht, doch unterscheidet sich dieses in den jeweiligen Bereitstellungskosten jedoch beträchtlich von den Kosten des beA.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Stellungnahme der VWJ
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wie bereits angeklungen bedauern wir als Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e. V. die Ungleichbehandlung von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Trotz gleicher Funktion bestehen für sie als bestellte Insolvenzverwaltende, schlechtere Ausgangsvoraussetzungen in der täglichen Arbeit als bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Aus unserer Sicht besteht hierfür kein ausreichender Rechtfertigungsgrund. Sowohl 2013 als auch 2021 hat der Gesetzgeber versäumt, gleiche Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation mit den Gerichten zu schaffen und die Digitalisierung in der Justiz umfassend zu gestalten. Vielmehr verwundert uns die Einführung des zum 01.01.2023 geplanten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs – kurz beSt. So wurde doch gerade in der Gesetzesbegründung zum Entwurf der Bundesregierung für das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (Bundestagsdrucksache 19/28399 vom 13. April 2021, Seite 23) im Jahr 2021 darauf verwiesen, dass das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) auch von Steuerberaterinnen und Steuerberater genutzt werden soll. Stattdessen setzt der Gesetzgeber weiterhin auf die Schaffung von Insellösungen über die jeweiligen Berufskammern. Weitere Postfächer dieser Art werden zum Beispiel Notarinnen und Notaren über die Bundesnotarkammer zur Verfügung gestellt. Aus unserer Sicht ist kein Mehrwert weiterer Postfächer dieser Art zu erkennen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir als Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e. V. halten diese Ungleichbehandlung von Berufsgruppen für grundfalsch und fordern den Gesetzgeber auf, mehr Chancengleichheit und Einheitlichkeit im elektronischen Rechtsverkehr zu schaffen. Dies würde z. B. dadurch erreicht, dass alle am Rechtsverkehr Teilnehmenden das besondere Bürger- und Organisationenpostfachs (eBO) zu identischen Konditionen, unabhängig von einer Kammerzugehörigkeit, nutzen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Auf eine sachliche Diskussion um die besten Argumente!
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Eure VWJ
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 29 Dec 2022 15:47:42 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/stellungnahme-zur-exklusivitaet-des-bea-postfachs</guid>
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      </media:content>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Stellungnahme zum  integrierten Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft (Jura)</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/stellungnahme-zum-integrierten-bachelorabschluss-im-studiengang-rechtswissenschaft-jura</link>
      <description>Die VWJ bezieht Stellung zur emotional diskutierten Thematik eines integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium. Dabei legen wir unsere Ansicht zu den notwendigen Rahmenbedingungen einer etwaigen Einführung dar und ergänzen die Diskussion um eine neue Perspektive: die der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Header_Absolvierende-5dcfa40f.jpg" alt="Stellungnahme zum integrierten LL.B. im Jura-Studium"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          In den letzten Wochen wurden zahlreiche Artikel, Stellungnahmen und Meinungen zur Thematik des i
          &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           ntegrierten Bachelorabschlusses (LL.B.) im Studiengang Rechtswissenschaft
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    
          veröffentlicht und in Teilen emotional diskutiert. Aufgrund der angespannten und teils unsachlichen Diskussionssituation und der durchaus komplexen Thematik haben wir uns nicht hinreißen lassen, akut eine Stellungnahme zu veröffentlichen, die womöglich nur weiter polarisiert hätte und nicht nachhaltig zur Diskussion beigetragen hätte. Nun möchten auch wir - die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen - sachlich Stellung zu dem integrierten Bachelorabschluss im Studiengang Rechtswissenschaft nehmen.
          &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Grundsätzlich begrüßen wir den integrierten Bachelorabschluss im Studium der Rechtswissenschaft (Jura)
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          . Neben der erheblichen Reduzierung des Drucks in der Examenssituation kann so vielen Jura-Studierenden insbesondere nach einer gescheiterten Examensprüfung oder einem vorherigen Studienabbruch noch ein Einstieg in den Arbeitsmarkt mit einer hochwertigen, akademischen Ausbildung gelingen, die zudem mit einem international anerkannten Abschluss endet. Überdies ermöglicht der integrierte LL.B.-Abschluss ein erhöhtes Maß an Flexibilität, so dass selbst ohne erstes Staatsexamen Aufbaustudien in verwandten Fachrichtungen aufgenommen werden können. Allerdings muss ein solcher Weg an praxisnahe Studieninhalte sowie bestimme Voraussetzungen geknüpft sein, beispielsweise eine umfangreiche Bachelorthesis.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Hierbei sehen wir es als Notwendigkeit an, dass der integrierte LL.B.-Abschluss mit anderen LL.B.-Abschlüssen vergleichbar sein muss, mindestens über ein harmonisiertes Punkte-System, wie man es bei den LL.B.s anhand der ECTS-Punkte bereits vorfindet. Neben der zu lösenden Problematik der Vergleichbarkeit hinsichtlich der Kurs-Gewichtung muss zudem ein einheitliches Notensystem oder zumindest eine harmonisierte Umrechnung der juristischen Noten gewährleistet werden. Nur dann kann der notwendige Standard des LL.B. als juristischer Abschluss gewährt werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Dabei sehen wir uns als Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen natürlich mit der Frage konfrontiert, inwiefern ein weiterer LL.B.-Studiengang die Lage von Wirtschaftsjuristinnen und-juristen tangiert. Dies ist jedoch maßgeblich von der Gestaltung der LL.B.-Abschlüsse an den Universitäten abhängig. Sollte das Erlangen des Bachelor-Grades an das Absolvieren von nicht-juristischen Modulen geknüpft sein (wie bspw. die integrierten LL.B.s an der Universität Potsdam und der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sowie der Studiengang Unternehmensjurist/in an der Universität Mannheim dies bereits seit einiger Zeit machen), wären die Absolvierenden durch die etwaige Belegung von Wirtschaftsmodulen zweifelsohne im direkten Wettbewerb mit Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Wenn die Verleihung des LL.B. jedoch ausschließlich das Erbringen von rechtswissenschaftlichen Leistungen zur Vorrausetzung hat (wie bspw. gerade bereits an der Freien Universität Berlin oder der Humboldt Universität zu Berlin), fehlt den Jura-LL.B.-Absolvierenden eben jene Kombination, die das Wirtschaftsrechtsstudium zu einem Erfolg hat werden lassen – die praxisnahe Kombination aus rechtlichem und wirtschaftswissenschaftlichem Verständnis. Dieser Jura-LL.B. würde dann einen individuell wahrzunehmenden Abschluss mitbegründen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Unabhängig von der Ausgestaltung befürworten wir die Einführung des integrierten LL.B.s., denn es besteht neben dem insgesamt florierenden Arbeitsmarkt für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen insbesondere in Anwaltskanzleien und Notariaten, wo bereits heute Wirtschaftsjuristinnen und -juristen eingesetzt werden, ein Bedarf an „rein“ juristisch gebildeten Arbeitskräften. Daher dürfte der Arbeitsmarkt durchaus Raum für weitere LL.B.-Absolvierenden bieten. Ob und inwieweit Arbeitgeber die verschiedenen LL.B.-Abschlüsse mit oder ohne die zusätzlichen interdisziplinären Vertiefungen dann unterschiedlich bewerten, wird sich zeigen. Wir gehen davon aus, dass sich gerade in wirtschaftsnahen Feldern der reine Jura-LL.B. einer geringeren Beliebtheit erfreuen würde.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Zudem ist auch nicht davon auszugehen, dass die Zahl der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen sinken wird, da die Vorteile der wirtschaftsjuristischen Ausbildung nach wie vor Bestand haben. Auch künftig werden Juristinnen und Juristen nicht nur als Teil der Rechtspflege benötigt, sondern eben auch als Teil der Wirtschaft. Für dieses Berufsziel bietet das Wirtschaftsrechtstudium von Anfang an einen Mehrwert durch einen oftmals besseren Betreuungsschlüssel, praxisnahe und interdisziplinäre Lehre sowie einen international anerkannten Abschluss, der Tätigkeitsoptionen in vielen verschieden Berufsfeldern eröffnet.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          An dieser Stelle sollte sich jedoch nochmals vor Augen geführt werden, dass die Einführung eines integrierten LL.B.s das Staatsexamen nicht abschaffen soll. Laut Absolventinnen-Befragung des BRF aus dem Jahr 2020 (Veröffentlichung Juli 2021) hätten sich 95 % der Studierenden auch nach dem Erhalt eines LL.B.s für das erste Staatsexamen angemeldet. Dies zeigt deutlich, dass ein integrierter LL.B. vor Allem eine Auffangfunktion erfüllen kann.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Sollte man sich für den LL.B. als eine interdisziplinäre Lösung entscheiden, könnte ein Teil der Erfolgsgründe der wirtschaftsrechtlichen Studiengänge in das Jurastudium übernommen werden. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir würden es daher begrüßen, wenn sich das Jurastudium weiterentwickelt und Studieninhalte anbietet, die zwar für das Bestehen des ersten und zweiten Staatexamens nicht entscheidend, aber dennoch von hoher Praxistauglichkeit sind, insbesondere an der Schnittstelle von betriebswirtschaftlichen und juristischen Qualifikationen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wirtschaftsrechtliche Studiengänge, die einen Bachelor of Laws (LL.B.)- oder einen Master of Laws (LL.M.)-Abschluss zum Ziel haben, sind seit ihrer Einführung Anfang der 90er Jahre eine Erfolgsgeschichte und haben die juristische Ausbildungslandschaft dauerhaft verändert. So entstand eine alternative akademische juristische Ausbildungsform, die in ihren Ausgestaltungen weit flexibler, praxisnäher und dynamischer ist als das klassische Jurastudium. Zudem sind die inhaltlich diversen Studienangebote stärker auf die Anforderungen der Wirtschaft zugeschnitten. Entscheidungsträger von Hochschulen konnten bei der Konzeption dieser Studiengänge aktuelle Themen der Wirtschaft und der Wissenschaft verknüpfen und diese regelmäßig entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes anpassen. Der Fokus liegt dabei auf betrieblichen Sachverhalten mit einem hohen Anteil an Rechtsproblemen, da rechtliche und ökonomische Fragen in der Unternehmenspraxis häufig nicht trennbar sind. Heute sind viele LL.B. und LL.M.-Alumni bei Großkonzernen, mittelständischen Unternehmen und Startups aber auch bei zahlreichen Verbänden sowie Kanzleien im Einsatz, was auf ein sehr hohes Ansehen der LL.B.- und LL.M. Studiengänge und ihrer Absolvierenden hindeutet. Die Anerkennung dieser Studiengänge und deren Alumni beruht vermutlich nicht auf deren Abschluss, sondern vielmehr auf deren Praxistauglichkeit. Während Juristinnen und Juristen mit Staatsexamen vor allem prozessual und in Risiko- sowie Problembewusstsein ausgebildet werden, sind Wirtschaftsjuristinnen und -juristen zudem lösungsorientiert ausgebildet und bilden damit eine wichtige Ergänzung.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die zunächst von den Hochschulen entwickelten wirtschaftsjuristischen Studienangebote wurden später von vielen Universitäten übernommen, worin sich deren inhaltliche Anerkennung ausdrückt. Nun stehen durch die Einführung des integrierten LL.B.s in das Jurastudium viele Universitäten wieder vor einer Reform, die die juristische Ausbildungslandschaft langfristig verändern könnte. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Im Gegenzug für eine Öffnung des LL.B.-Abschlusses für Studierende der Rechtswissenschaft sollte allerdings eine Öffnung des Studiums der Rechtswissenschaft bzw. des ersten Staatsexamens für Studierende eines LL.B. Studiums ermöglicht werden.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir vertreten die Ansicht, dass hier ein Austausch in beidseitiger Richtung möglich sein muss, um Studierenden nicht Ausbildungswege und damit Berufschancen zu verwehren, die diese erst im Verlauf des Studiums erkennen. Auch hier gilt, dass dies an vergleichbare und harmonisierte Kriterien (z. B. einer erbrachten Anzahl an ECTS) geknüpft sein sollte.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Wir möchten überdies, dass das Studium der Rechtswissenschaft (Jura) grundsätzlich auf seine Aktualität überprüft wird. Das Ziel des ersten und zweiten Staatsexamens hat sich in seiner 153 Jahre alten Geschichte bis heute kaum geändert: Es soll die Befähigung zum Richteramt erlangt werden. Es ist jedoch fraglich, ob dafür ein Studium in dieser Form notwendig ist oder ob nicht ein anderer Studienaufbau besser dafür geeignet wäre. Wie in den letzten Jahren häufig berichtet, fehlen bereits jetzt Richterinnen/Richter, Anwältinnen/Anwälte, Juristinnen und Juristen in vielen Bereichen Deutschlands. Dieser struktureller Fachkräftemangel wird sich in der Zukunft nicht verbessern, sondern voraussichtlich noch verschärfen - auch mit einem integrierten Bachelorabschluss.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Daher fordern wir, dass das aktuelle Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) im Rahmen der Reformierung des Jurastudiums ebenso zur Diskussion gestellt werden muss. Das RDG reguliert den Rechtsberatungsmarkt sehr eingreifend. Durch die Quasi-Monopolisierung der Rechtsberatung zu Gunsten der Rechtsanwaltschaft dürfen Wirtschaftsjuristinnen und -juristen nur äußerst eingeschränkt selbständige, gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsdienstleistungen erbringen. Als Hauptargument wird hierfür meist der Verbraucherschutz herangezogen. Der Verbraucher solle vor unqualifiziertem Rechtsrat geschützt werden. Es ist allerdings höchst fraglich, ob dies tatsächlich einer realistischen Befürchtung entspricht. Juristinnen und Juristen mit einem Bachelor of Laws- oder einem Master of Laws-Abschluss sind in den wirtschaftsrechtlichen Gebieten oftmals mindestens gleichwertig zur Erbringung hochwertiger Rechtsberatung qualifiziert wie Juristinnen und Juristen nach Absolvieren des zweiten Staatsexamens. Durch ihre Interdisziplinarität können Wirtschaftsjuristinnen und -juristen Lösungen erarbeiten, die bei juristischen Problemstellungen auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen und so ein eigenständiges Angebot am Rechtsdienstleistungsmarkt erbringen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die Öffnung des anwaltlichen Beratungsmonopols würde effektiv dazu beitragen, den angespannten Rechtsmarkt zu entspannen und Rechtssuchenden die Möglichkeit bieten, sich bei der Suche einer geeigneten Rechtsberatung frei zu entscheiden. Unseres Erachtens sollte der Verbraucher nicht bevormundet werden, sondern sollte es ihm selbst überlassen sein, zu entscheiden, welche Rechtsberatung er in Anspruch nehmen möchte. Zudem entsteht durch die Öffnung des Marktes sowie der Forcierung des Wettbewerbs erhebliches Innovations- und Effizienzsteigerungspotential. Die grundsätzliche Monopolisierung der Rechtsberatung ist nach unserer Auffassung daher nicht verhältnismäßig. Die VWJ wird sich daher für eine außergerichtliche Rechtsdienstleistungsbefugnis von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts einsetzen.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Unabhängig von der Diskussion um den integrierten Bachelorabschluss im Jurastudium gilt jedoch nach wie vor: Abschlüsse allein haben noch nie gute Juristinnen und Juristen ausgezeichnet – es kommt immer auf die jeweiligen Studieninhalte und Praxiserfahrungen an. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Auch deshalb möchten wir weiterhin als Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen dazu beitragen, die Probleme der heutigen Zeit anzugehen und an Lösungsvorschlägen mitzuwirken. Besonders in Fragen der Berufspolitik der Juristinnen und -juristen sehen wir großen Handlungsbedarf, um unser Land und unsere Gesellschaft auf die Herausforderung des 21. Jahrhunderts vorzubereiten. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;i&gt;&#xD;
      
           Auf eine sachliche Diskussion um die besten Argumente!
          &#xD;
    &lt;/i&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Eure VWJ
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
            Nachtrag
           &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
      
           :
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      
           Aufbauend auf dieser Stellungnahme hat die VWJ die Möglichkeit ergriffen, sich im Rahmen eines Artikels in der FAZ Gedanken zum Jura-LL.B. zu machen. Wir wollen darin das in weiten Teilen positiv aufgenommene Vorhaben eines Jura-LL.B. weiterdenken und den Diskurs auf die inhaltliche Ausgestaltung lenken. Im Zuge dessen wird deutlich, dass der Reformbedarf der juristischen Ausbildung nicht auf das Einführen eines LL.B.s beschränkt ist. Vielmehr gibt das konsequente Weiterdenken erneut Anlass, sich neben den erforderlichen Bedingungen des Jura-LL.B.s mit aktuellen Fragestellungen rund um die Zulassung zum Staatsexamen sowie die Regulierung des Rechtsmarktes in Deutschland zu befassen.
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
      
           Den Artikel findet ihr unter:
          &#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;a href="https://www.faz.net/einspruch/reform-des-jurastudiums-moegliche-einfuehrung-eines-bachelor-abschlusses-18452297.html"&gt;&#xD;
        
            https://www.faz.net/einspruch/reform-des-jurastudiums-moegliche-einfuehrung-eines-bachelor-abschlusses-18452297.html
           &#xD;
      &lt;/a&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 04 Aug 2022 17:42:48 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/stellungnahme-zum-integrierten-bachelorabschluss-im-studiengang-rechtswissenschaft-jura</guid>
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      <media:content medium="image" url="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Header_Absolvierende.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die VWJ im DiALOG-Magazin</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/die-vwj-im-dialog-magazin</link>
      <description>Hintergründe zum Cover &amp; Interview des DiALOG-Magazins mit einigen aktiven Mitgliedern der VWJ</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/DiALOG-DasMagazin_2022_Titel+%281%29.jpg" title="Die VWJ ziert das Cover des DiALOG-Magazins (Ausgabe 2022)"/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Am Montag, dem 28.05.2022, ist unser
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Interview
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          rund um die VWJ im
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           DiALOG-Magazin
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          erschienen und wir haben es sogar aufs
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Cover
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          der diesjährigen Ausgabe geschafft!
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Ihr könnt es bereits in der digitalen Fassung lesen unter dem Link:
          &#xD;
    &lt;a href="https://issuu.com/dialog-magazin/docs/dialog-dasmagazin_2022/6"&gt;&#xD;
      
           https://issuu.com/dialog-magazin/docs/dialog-dasmagazin_2022/6
          &#xD;
    &lt;/a&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Das Interview ist Anfang März bei unserem Kooperationspartner, der TQG (mehr zur TQG unter
           &#xD;
      &lt;a href="/unsere-partner"&gt;&#xD;
        
            Unsere Partner
           &#xD;
      &lt;/a&gt;&#xD;
      
           ), in Böblingen geführt worden.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Sechs von sieben der Gründungsmitglieder sind nach Böblingen gereist (Laura Herr war leider verhindert), um mit der TQG an einem sonnigen Freitag die Rahmenbedingungen der Kooperation zu besprechen und schlussendlich einen Partnerschaftsvertrag aufzusetzen, mit dem beide Seiten sehr zufrieden sind.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
            
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Im Zuge der Zusammenkunft tauschten wir uns mit Teilen der Geschäftsleitung der TQG unter anderem zur Vereinsgründung, Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und dem Themengebiet Legal Tech aus. 
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      
           Nachdem wir erfolgreich die Partnerschaft besiegelt hatten und bei winterlichen Temperaturen in der Sonne Böblingens bereits die Fotos für das Cover der diesjährigen Ausgabe der DiALOG-Magazins entstanden sind, stand das Interview für das Magazin auf der Tagesordnung. In lockerem Ambiente wurden wir von Geschäftsleitungsmitglied Steffen Schaar mit spannenden Fragen konfrontiert. Das Ergebnis seht ihr in der aktuellen Ausgabe des DiALOG-Magazins.
          &#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Dabei geht es natürlich um die VWJ, um die Digitalisierung der Rechtsbranche aber auch um die Ausbildung sowie das Berufsbild von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Werft gerne einen Blick ins DiALOG-Magazin und lest unser Interview, wir freuen uns sehr über Feedback!
          &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Bild_Sitzkreis.jpeg" alt=""/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Tue, 14 Jun 2022 10:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/die-vwj-im-dialog-magazin</guid>
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      <media:content medium="image" url="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/DiALOG-DasMagazin_2022_Titel_oberes+Drittel.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
      <media:content medium="image" url="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/DiALOG-DasMagazin_2022_Titel+%281%29.jpg">
        <media:description>main image</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Wirtschaftsjuristinnen und -juristen in der Insolvenzverwaltung</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/wirtschaftsjuristinnen-und-juristen-in-der-insolvenzverwaltung</link>
      <description>Der Beitrag widmet sich dem Berufsfeld der Insolvenzverwaltung aus der Perspektive von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und zeigt auf, warum der Studiengang Wirtschaftsrecht sich hervorragend eignet, um in der Insolvenzverwaltung tätig zu werden.</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Coverbild_Berufsfeld+Insolvenzverwaltung.jpg"/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;i&gt;&#xD;
    
          Der vorliegende Blogbeitrag stammt vom Wirtschaftsjuristen
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Alexander Keilbach (LL.M.)
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          . Sprache und Inhalt des Beitrages obliegen dem Verfasser.
         &#xD;
  &lt;/i&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Im Grundstudium zum Bachelorabschluss wurde uns neben juristischen Grundlagen auch betriebs- und volkswirtschaftliches Wissen vermittelt. Nicht zu knapp wurde auch „Vertragsgestaltung“ gelehrt. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Schon während des Studiums fragte ich mich, ob es einen Beruf gibt, in dem all diese theoretischen Kenntnisse benötigt werden. Viele meiner KommilitonInnen arbeiteten später in Berufen, in denen entweder eher die juristischen Kenntnisse oder eher die betriebswirtschaftlichen Kenntnisse gefragt waren. Ich wählte jedoch das Studium des Wirtschaftsrechts gerade deshalb, weil ich die Kombination aus Beidem spannend fand.
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Bereits während des Studiums fand ich dann einen Job, in dem beide Fachgebiete nahezu ausgeglichen benötigt wurden:
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           die Insolvenzverwaltung
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          . 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Aktuell werden überwiegend RechtsanwältInnen, SteuerberaterInnen und WirtschaftsprüferInnen vom Gericht zu Insolvenzverwalterinnen und -verwaltern bestellt (Gemäß einer Statistik der Jahre 2008 bis 2018 wurde bei Unternehmensinsolvenzen rund 95% InsolvenzverwalterInnen bestellt, die über eine Anwaltszulassung verfügten). Da jedoch ein bestimmter Berufsabschluss nicht verlangt wird, ist es nicht ausgeschlossen, dass auch WirtschaftsjuristInnen zu InsolvenzverwalterInnen bestellt werden. In der jüngeren Vergangenheit werden diese tatsächlich vermehrt bestellt. Die WirtschaftsjuristInnen verfügen nämlich schon durch die im Rahmen des Studiums vermittelten Kenntnisse über fundierte Rechtskenntnisse sowie über das erforderliche betriebswirtschaftliche und ökonomische Wissen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Gerade zu Beginn eines Insolvenzverfahrens, das regelmäßig mit einem sog. vorläufigen Insolvenzverfahren beginnt, stehen eine Vielzahl von Aufgaben auf der To-Do-Liste. Auf der juristischen Seite stehen insbesondere die rechtliche Prüfung von unterschiedlichen Sachverhalten. Insbesondere müssen Verträge und Lieferanten-AGB geprüft werden, die Werthaltigkeit etwaig vorhandener Vermögenswerte und eine lieferantenbezogene Inventur muss veranlasst werden. Diese ganzen Sachverhalte und eine ganze Menge mehr sind sodann in dem Insolvenzgutachten festzuhalten. Bei der Verfassung dieser Gutachten (und im Falle der Verfahrenseröffnung auch bei der Abfassung des weiteren Berichtswesens gegenüber dem Insolvenzgericht) kommt den WirtschaftsjuristInnen das im Studium vermittelte juristische Handwerkszeug zu Gute. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Aber nicht nur juristische Kenntnisse sind erforderlich, um ein umfangreiches und lückenloses Insolvenzgutachten erstellen zu können. Neben der Einschätzung der Werthaltigkeit evtl. vorhandener Vermögenswerte sind die vorliegenden Buchhaltungsunterlagen auf mögliche weitere Vermögenswerte zu untersuchen und die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens anhand von betriebswirtschaftlichen Bilanzkennzahlen darzustellen und zu analysieren. Hier stehen ganz klar die betriebswirtschaftlichen Ausprägungen des Studiums im Vordergrund. Gerade gegenüber den klassischen VolljuristInnen haben die WirtschaftsjuristInnen in diesem Bereich einen wesentlichen Vorteil. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Die im Studium des Wirtschaftsrechts vermittelten betriebswirtschaftlichen und ökonomischen Kenntnisse sind aber noch in einem anderen Zusammenhang essenziell. Wenn der Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens zum Zeitpunkt der Insolvenzantragstellung bzw. Anordnung eines vorläufigen Insolvenzverfahrens noch nicht eingestellt ist, müssen InsolvenzverwalterInnen entscheiden, ob der Geschäftsbetrieb zumindest kostendeckend fortgeführt werden kann. Zur Entscheidungsfindung werden dabei nicht nur die betriebswirtschaftlichen Kennzahlen der Vergangenheit herangezogen, sondern muss auch die zukünftige Umsatzentwicklung sicher prognostiziert werden. Auch hierbei genießen die WirtschaftsjuristInnen einen Vorteil in der Ausbildung gegenüber den VolljuristInnen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Eines der möglichen Sanierungsinstrumente im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt die sog. übertragende Sanierung dar. Hierbei werden lediglich die Vermögenswerte (nur die Aktiva ohne Passiva) auf einen neuen Rechtsträger (sog. Asset-Deal) übertragen. Die umfangreichen Module der Vertragsgestaltung geben den WirtschaftsjuristInnen eine gute Grundlage zur Abfassung entsprechender Unternehmenskaufverträge. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Nach einem Bachelorabschluss wird an vielen Hochschulen der Master mit Spezialisierung auf das Sanierungs- und Insolvenzrecht angeboten. Aber auch andere Masterstudiengänge, wie z.B. der Master in Steuerrecht eigenen sich hervorragend für den Beruf der Insolvenzverwaltung. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Neben den vorgenannten Themen stehen - wie bei einem gesunden Unternehmen auch - viele steuerliche Themen auf der Tagesordnung. Hinzu kommen dann noch Besonderheiten im Hinblick auf die Besteuerung insolventer Unternehmen. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    
          Alles in allem ist das Berufsbild der InsolvenzverwalterInnen sehr abwechslungsreich und unfassbar spannend. Mit dem Studium des Wirtschaftsrechts und einer entsprechenden Berufserfahrung im Insolvenzbereich steht meines Erachtens nichts mehr im Wege, wenn noch mehr WirtschaftsjuristInnen diesen Beruf ergreifen und sich bei den Insolvenzgerichten listen lassen, damit diese persönlich - und nicht nur in der verfahrensleitenden Sachbearbeitung - zu InsolvenzverwalterInnen bestellt werden können. 
         &#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 05 Jun 2022 13:00:00 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/wirtschaftsjuristinnen-und-juristen-in-der-insolvenzverwaltung</guid>
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      </media:content>
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      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die Exklusivität des Notariats </title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/beitragstitel3afae9f6</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;h4&gt;&#xD;
  
         Daseinsberechtigung oder veraltetes Model? Ein Gedanke der Umstrukturierung und Modernisierung des Rechtswesens
        &#xD;
&lt;/h4&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Design-ohne-Titel-c516bdd6.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Wirtschaftsrecht - ein Studiengang, aber zu viele Möglichkeiten? Nichts Ganzes und nichts Halbes? Keine umfassende juristische Breitbandausbildung im klassischen Sinne, keine Staatsexamina, ein die Entscheidungsunfreudigkeit der heutigen Jugend förderndes Konstrukt? Die negative Kritik an der Modernisierung der juristischen Ausbildungsmöglichkeiten ist groß. Und doch öffnet genau dieses Studium den Absolventinnen und Absolventen einen Zugang zum Markt, der kaum Grenzen aufweist.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Durch gesellschaftsrechtliche und liegenschaftsrechtliche Nischenspezialisierung bereitete mich das Studium nicht nur auf einen sauberen Einstieg in Unternehmen oder Wirtschaftskanzleien vor, sondern bot mir die Möglichkeit, mit tiefgreifendem rechtlichen Verständnis in einen relativ exklusiven Teil des Marktes einzusteigen - ins
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           Notariat
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          - und das, ohne Volljuristin zu sein. Der Notar als Öffentliche Stelle in seiner ganzen Ehrwürdigkeit bleibt in Berlin eine geschützte Position, nur erreichbar über die Befähigung zum Richteramt und eine qualifizierte Weiterbildung zum Anwaltsnotar.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Ich muss zugeben, dass ich dieser Tatsache kritisch gegenüberstehe, stellt unsere spezialisierte wirtschaftsjuristische Ausbildung mit Praxisbezug doch in meinen Augen eine ebenso solide Grundlage dar, um indirekt die Wirtschaftswelt mitzugestalten.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Doch natürlich, es gibt eben juristische Bereiche, die unser Studium nicht abdeckt, wie das im Notariat so wichtige Erb- und Familienrecht. Ist dies der springende Punkt, weshalb es uns verwehrt bleiben sollte, die Weiterbildung zum Notar oder zur Notarin zu absolvieren? Eine Weiterbildung, die noch einmal eben jene Themenschwerpunkte notarspezifisch aufarbeitet und aus einem neuen Blickwinkel lehrt? Obwohl doch das Metier des Notars eine
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           einzigartige Brücke
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          bildet, zwischen einer staatlichen Institution und der Wirtschaftswelt. Ebenso wie auch der Beruf des Wirtschaftsjuristen eine Brücke schafft zwischen Wirtschaftswelt und dem Rechtswesen.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
          Während ich so über die Parallelen und Diskrepanzen dieser Gegenüberstellung grübele, bleibt mir wohl doch erst einmal nur die Position als qualifizierte Mitarbeiterin im Notariat, um die Wirtschaftswelt indirekt mitgestalten zu können. In den Bereichen des Vertragswesens, der Gründungsprozesse, bei der Begleitung der Gesellschaften im Alltagsgeschäft und natürlich im allumfassenden Immobilienwesen kann ich mein Studium direkt in die Praxis umsetzen, doch immer mit dem Hintergedanken, dass meine Ausbildung
          &#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
           so viel mehr Potential
          &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    
          schafft. Vielleicht ist es an der Zeit umzudenken und mit moderner Umstrukturierung des Rechtswesens die Exklusivität der Notariate ein Stück weit aufzubrechen und Raum zu geben, für modernes Denken und Anpassung an die junge, aufgeschlossene Nachwuchsgeneration der Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen.
         &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 20 Feb 2022 18:57:41 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/beitragstitel3afae9f6</guid>
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        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>VWJ Update</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/update1</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
                  
  Unsere erste Veranstaltung mit knapp 100 Teilnehmern!

                &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/Join+Our.png" alt="" title=""/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wir haben vor gut zwei Wochen unsere erste Veranstaltung gehabt, in der wir uns und unsere Vision vorstellen wollten. Unsere Aufregung war groß! Wir wussten nicht was auf uns zu kommt, wie viele Teilnehmer die Veranstaltung haben wird oder ob unser Tool ausreichen wird? Als das waren Fragen, die uns im Vorhinein beschäftigt haben.  Als es los ging, waren wir überwältigt von den Teilnehmerzahlen und auch von dem Interesse an unserer Vereinigung. Wir haben seit dem jeden Tag mehr Mitglieder, sind in Gesprächen mit möglichen Kooperationspartnern und mit Mitgliedern, die sich im Verein aktiv engagieren möchten. 
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Nächste Woche steht unsere Weihnachtsfeier an, die jedem Mitglied ermöglichen soll seine Gedanken und Ideen mit einzubringen! Die Planung unseres nächsten Events im Januar ist voll im Gange und dazu halten wir euch up-do-date!
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Wir freuen uns über diese Entwicklung und sind gespannt wohin der Weg mit euch gemeinsam gehen wird! 
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Wir wünschen euch allen eine schöne Adventszeit!
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sat, 04 Dec 2021 12:29:19 GMT</pubDate>
      <guid>https://www.vereinigung-wj.de/update1</guid>
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        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Legal Tech Gesetz - Ein kleiner Schritt bei der Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes</title>
      <link>https://www.vereinigung-wj.de/legal-tech-gesetz-ein-kleiner-schritt-bei-der-liberalisierung-des-rechtsdienstleistungsmarktes</link>
      <description />
      <content:encoded>&lt;h3&gt;&#xD;
  
                  
  Stellungnahme der VWJ zum neuen Legal Tech Gesetz

                &#xD;
&lt;/h3&gt;&#xD;
&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://cdn.website-editor.net/s/a3c7502be95040388ebcf39ae9029c3f/dms3rep/multi/116320-f6d5e752.jpeg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;p&gt;&#xD;
      
                      
      Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen Anpassungsbedarf besteht. Umgesetzt wurde dies durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, auch „Legal-Tech Gesetz“ genannt. Der Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung vom 10.06.2021 mit kleineren Modifikationen verabschiedet (Bundestag, Beschl. v. 10.6.2021 – BT-Drs. 19/27673, BT-Drs. 19/30495). Nachdem das Gesetz am 25.06.2021 den Bundesrat passiert hat, tritt es am 01.10.2021 in Kraft. Durch das Gesetz wird das Verbot von Vereinbarungen über Erfolgshonorare für die Anwaltschaft im Inkassobereich teilweise gelockert. Auch wird klarer definiert, was künftig unter eine „Inkassodienstleistung“ fallen soll. 
    
                    &#xD;
    &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;p&gt;&#xD;
      &lt;b&gt;&#xD;
        
                        
        Hintergrund
      
                      &#xD;
      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;p&gt;&#xD;
      
                      
      Der Rechtsdienstleistungsmarkt wird in Deutschland staatlich reguliert mit nur wenigen Ausnahmen. So beinhaltet das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt mit nur wenigen Erlaubnistatbeständen. Es besteht ein Quasimonopol der Rechtsanwälte bei Rechtsdienstleistungen. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen sind de lege lata grundsätzlich nicht berechtigt, Rechtsdienstleistungen am Markt anzubieten. 
    
                    &#xD;
    &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;p&gt;&#xD;
      
                      
      In den letzten Jahren ist eine Entwicklung im Rechtsdienstleistungsmarkt zu erkennen, bei der Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch Unternehmen sich vermehrt von einem Legal Tech-Unternehmen als Inkassodienstleister vertreten lassen anstatt von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten. Die Vorteile werden meist im einfachen Zugang zum Recht gesehen, sowie in der Minimierung des Kostenrisikos durch eine Vergütung nur im Erfolgsfall. Hintergrund für das „Legal Tech Gesetz“ ist das BGH-Urteil zu wenigermiete.de (Urteil v. 27.11.2019 – VIII ZR 285/18), das durch die weite Auslegung des Inkassobegriffs des § 2 Abs. 2 S. 1 RDG zu einem Aufschwung der Legal Tech-Branche führte. Durch das Gesetz wurde der Inkassobegriff nun wieder enger gezogen. Das Gesetz gilt als Reaktion des Gesetzgebers auf die Grundsatzentscheidung des BGH. 
    
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        Ziele
      
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      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/p&gt;&#xD;
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    &lt;p&gt;&#xD;
      
                      
      Ziel des Gesetzes ist es laut dem Gesetzgeber einen kohärenten Rechtsrahmen für Inkassodienstleistungen zu schaffen. Dabei soll die Transparenz und Verständlichkeit von Geschäftsmodellen im Bereich Legal Tech erhöht werden. Auch sollen Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden, da im bisher geltenden Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) keine verbraucherschützenden Regelungen bestehen hinsichtlich der Inanspruchnahme von Inkassodienstleistungen. So will der Gesetzgeber Widersprüche zwischen dem Inkassorecht im RDG, sowie dem Berufsrecht in der BRAO und dem RVG beseitigen. 
    
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    &lt;/p&gt;&#xD;
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      &lt;b&gt;&#xD;
        
                        
        Inhalte
      
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      &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;/p&gt;&#xD;
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    &lt;p&gt;&#xD;
      
                      
      Durch das Gesetz wird es Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gestattet, Erfolgshonorare für alle Geldforderungen bis 2.000 EUR mit ihren Mandanten zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Im Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig mit Inkassodienstleistern gleichgestellt. Zudem werden die Anforderungen an die Registrierung als Inkassodienstleister erhöht und neue Informationspflichten eingeführt, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen.  
    
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    &lt;/p&gt;&#xD;
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        Stellungnahme
      
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      Die VWJ begrüßt grundsätzlich das Ziel des Gesetzgebers, die Rechtssicherheit zu erhöhen durch eine klarere Abgrenzung zwischen Inkassodienstleistung und anwaltlicher Dienstleistung sowie der Sicherstellung von gleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen Anwaltschaft und Legal Tech-Unternehmen. Das Gesetz klärt einige Unklarheiten über die Zulässigkeit dieser Inkassounternehmen auf. Die Anwaltschaft hatte teilweise verlangt den Inkassobegriff noch deutlicher einzuschränken und nur einfache Rechtsdienstleistungen wie Mahntätigkeiten zuzulassen. Der Gesetzgeber ist mit dem Gesetz nicht so weit gegangen. Unserer Erachtens wurde folgerichtig berücksichtigt, dass Legal Tech-Angebote den Zugang zum Recht insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher verbessern und dass diese nicht als „Gefahr“ zu betrachten sind. Dem stimmt die VWJ zu. Die Verbraucherrechte werden insbesondere bei geringen Streitwerten gestärkt, deren Anspruchsdurchsetzung mangels Wirtschaftlichkeit meist nicht von der Anwaltschaft übernommen wird. Gleiches gilt auch, wenn sich Verbraucherinnen und Verbraucher aufgrund etwaiger Kostenrisiken gegen die konventionelle Rechtsdurchsetzung entscheiden. Kritisch zu betrachten ist allerdings, dass es der Anwaltschaft durch die Ermöglichung von Erfolgshonoraren, Honorarverzicht sowie die Verfahrenskostenübernahme ermöglicht wird, Legal-Tech Unternehmen im Wettbewerb einfacher entgegenzutreten. Das Gesetz fördert damit die Geschäftsinteressen der Anwaltschaft. Ob dies mit dem Ziel des Verbraucherschutzes, der sich schon aus dem Gesetzestitel ergibt, vereinbaren lässt, erscheint fraglich. Verbraucherinnen und Verbraucher, genauso wie Unternehmenskunden schätzen die Vorteile von Legal Tech-Unternehmen, die meist im effektiven, verständlichen und innovativen Zugang zum Recht gesehen werden. Diese Inkassounternehmen werden nun Schwierigkeiten bei der Registrierung und der Ausübung von Nebentätigkeiten zur klassischen Forderungseinziehung bekommen. Die VWJ setzt sich dafür ein das sogenannte „Anwaltsmonopol“ aufzubrechen, und den Rechtsdienstleistungsmarkt für verschiedene qualifizierte Berufsgruppen, insbesondere für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen, zu öffnen. Dies beinhaltet auch den Einsatz von Technologie („Legal Tech“), um eine innovative und effiziente Rechtsberatung anbieten zu können. 
    
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      In der mit dem Legal Tech Gesetz zugleich angenommenen Entschließung wird für die kommende Legislaturperiode bereits eine Anpassung angestrebt hinsichtlich der Aufsicht über das Registerverfahren für Inkassodientleister. Die VWJ sieht das Gesetz als nur einen Schritt bei der Reform des Rechtsdienstleistungsmarktes. Daher hat sich die VWJ als Berufsverband das Ziel gesetzt nach Aufbau einer starken Mitgliederbasis die berufsspezifischen Interessen der Mitglieder zu bündeln und Möglichkeiten zur Artikulation und Durchsetzung im legislativen Prozess zu geben. 
    
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      <pubDate>Sun, 07 Nov 2021 12:44:13 GMT</pubDate>
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      Dominik und Lucas – zwei enge Freunde, die sich vor einigen Jahren im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht in Konstanz kennengelernt haben – stellten bei einer Wanderung fest, dass es für das Berufsfeld, in dem beide künftig tätig sein wollen, keine angemessene Vertretung der beruflichen Interessen gibt. Sie stellten sich eine Vereinigung vor, die sämtliche Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen in Deutschland verbindet und deren Interessen vertritt. Dies brachte die beiden dazu, die zunächst abstrakte Idee einer Vereinsgründung zu entwickeln und Kommilitonen und Arbeitskollegen von der Idee zu erzählen. So fand die Idee eine Verbindung zwischen Wirtschaftsjuristinnen und -juristen in Deutschland zu schaffen schnell Anklang. 
    
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      Aus der abstrakten Idee, die beim Wandern entstand, wurde eine konkrete, ambitionierte Zielsetzung. Gemeinsam mit Laura, Martin, Virginia, Valona und Tessa entstand ein Gründungsteam bestehend aus Mitgliedern verschiedener Städte, Hochschulen, Universitäten und Arbeitgebern. Wir verfolgten gemeinsam ein Ziel und investierten viel Zeit in die Gründungsorganisation. In Zuge dessen wurde die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen im August 2021 gegründet.  
    
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      Die VWJ hat sich vorgenommen Wirtschaftsjuristinnen und -juristen einen Mehrwert durch ein breites Netzwerk, spannende Fachvorträge und Events zu geben. Langfristiges Ziel der VWJ ist es durch ein deutschlandweites Netzwerk den Beruf der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen zu stärken und die Berufsinteressen in Politik und Gesellschaft zu vertreten. Lasst uns gemeinsam wachsen – uns als VWJ, uns als Wirtschaftsjuristin oder Wirtschaftsjurist. Werde Mitglied unseres deutschlandweiten Berufsverbandes – werde Teil von VWJ! 
    
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      <pubDate>Sat, 30 Oct 2021 09:14:39 GMT</pubDate>
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