FAQ

FAQ

Können Diplom-Wirtschaftsjuristinnen und -juristen ebenfalls Mitglied werden?

Selbstverständlich freuen wir uns auch über Diplom-Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Zur Vereinfachung sprechen wir teilweise nur von LL.B.-/ und LL.M. Abschlüssen, allerdings soll dies auch vergleichbare Abschlüsse umfassen.

Stelle ich als Studierende/r im Masterstudium einen Mitgliedschaftsantrag als ordentliches Mitglied?

Ja, als Studierende/r eines wirtschaftsrechtlichen Masterstudienganges (LL.M.) fällst du in die Mitgliedschaftskategorie „Ordentliches Mitglied“. Eine Aufnahme als „Studentisches Mitglied“ ist in einem solchen Fall nicht möglich, um unserer Satzung und Beitragsordnung zu entsprechen.

Kann ich den Antrag auf Mitgliedschaft als Ordentliches Mitglied auch schon stellen, wenn ich derzeit erst im ersten Mastersemester bin? Falls ja, reicht dann die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis?

Ja, sofern du bereits einen Bachelor of Laws (LL.B.)-Abschluss (oder vergleichbares) hast, kannst du ordentliches Mitglied bei uns werden. Es ist grundsätzlich ein Nachweis dieses vorangegangenen Abschlusses zu erbringen. Sofern dieser noch nicht vorliegt, akzeptieren wir auch eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung aus dem aktuellen Masterstudium.

Wie sieht eine Mitgliedschaft als Förderndes Mitglied (Kooperationspartner) aus?

Fördermitglieder können direkt vom Vorstand ernannt werden, ohne die Voraussetzungen eines „Ordentlichen Mitglieds“ erfüllen zu müssen. Eine Fördermitgliedschaft kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein. Wir freuen uns über verlässliche Partner, die finanzielle Unterstützung, ihr Netzwerk, ihre Person oder ihr Know-How einbringen.
Kriterium für eine Aufnahme ist die Unterstützung von Aufgaben und Zielen unserer Vereinigung sowie ein finanzieller Mindestbetrag nach unserer Satzung. Dieser Mindestbetrag darf den Betrag eines ordentlichen Mitglieds (aktuell 30 EUR im Jahr) nicht unterschreiten.

Wie kann ich aktiv im Verein aktiv mitarbeiten?

Es gibt vielfältige Möglichkeiten, wie sich Mitglieder im Verein engagieren können. Gerne kannst du auf uns zukommen, wenn du konkrete Ideen hast, oder noch nicht weißt, in welchen Bereichen wir überhaupt Unterstützung benötigen. Wir freuen uns über jedes Engagement, auch in kleinem oder einmaligem Umfang.

Wer leitet den Verein?

Der Verein wird geleitet von seinen Vorständen und den Gründungsmitgliedern, unterstützt von einigen neuen Mitgliedern, die sich aktiv im Verein engagieren wollen. Hierzu gibt einen wöchentlichen Jour Fix. Mit wachsender Anzahl aktiver engagierender Mitglieder wurden zudem mehrere kleinere, themenspezifische Organisationsgruppen gebildet.

Wie setzt sich die Mitgliedschaft zusammen?

Unsere Mitglieder setzen sich aktuell aus ungefähr 80 % Ordentlichen Mitgliedern und 20 % Studentischen Mitgliedern zusammen. Wir haben Mitglieder, verteilt aus ganz Deutschland von fast allen Hochschulen und Universitäten in Deutschland mit wirtschaftsrechtlichen Studiengängen. Zudem sind unsere Mitglieder in verschiedensten Branchen beruflich tätig.

Ist eine Kooperation mit dem Bundesverband der Wirtschaftsjuristen e. V. geplant?

Der WJFH hat sich am 08.11.2021 aufgelöst und existiert damit als Verband nicht mehr. Eine zuvor angefragte Kooperation kam leider nicht zustande. Ziel war die Bildung einer einheitlichen, zentralen Vertretung der Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen in Deutschland. Die VWJ nimmt sich nun der Aufgabe an einen einheitlichen starken Berufsverband zu bilden.

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