Stellungnahme zum Insolvenzamtsträgergesetz (InsAG)

Lucas Zoller • 25. Oktober 2026

Stellungnahme zum Insolvenzamtsträgergesetz (InsAG): Welches Potenzial Wirtschaftsjurist:innen für die Sanierungspraxis mitbringen


Berlin/ München, Oktober 2026 - Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat am 24. Juli 2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Insolvenzamtsträgergesetz – InsAG) vorgelegt. Bis zum 23. Oktober 2026 konnten Stellungnahmen eingereicht werden.


Die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen e.V. (VWJ) nutzte diesen Gelegenheit, um ihre Position zum Referentenentwurf klar zu beziehen und die Interessen ihrer Mitglieder wirksam zu vertreten.


Einordung

Als VWJ begrüßen wir diese Reform ausdrücklich.


Die Ablösung des dezentralen Vorauswahlwesens durch ein zentrales Zulassungswesen, ein elektronisches Berufsträgerregister und eine eigene Selbstverwaltungskammer ist ein längst überfälliger Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Transparenz.


Gleichzeitig bietet das Gesetz die Chance, moderne Berufsbilder und faire Zugangschancen im Insolvenzwesen zu verankern. Denn Wirtschaftsjurist:innen bringen durch die Kombination aus Rechtswissenschaft, Betriebswirtschaft und Sanierungspraxis genau das interdisziplinäre Profil mit, das in der modernen Insolvenzverwaltung gebraucht wird.


Unsere Kernforderungen im Überblick

In unserer offiziellen Stellungnahme setzen wir uns dafür ein, dass die Qualifikationen von LL.B.- und LL.M.-Absolvent:innen im neuen Berufsrecht sachgerecht und leistungsgerecht berücksichtigt werden:

  • 3 Jahre Ausbildungsdauer für durchgängige Qualifikationen: Absolvent:innen mit einem durchgängigen rechtswissenschaftlichen Ausbildungszug (LL.B. + fachlich spezialisierter LL.M. im Insolvenzrecht) sollten Volljurist:innen gleichgestellt werden und eine verkürzte Regelausbildung von drei statt fünf Jahren durchlaufen können.
  • Eigenständiger Zugang für Bachelor of Laws (LL.B.): Auch Absolvent:innen mit einem LL.B. sollten direkt Zugang zum Berufsträgerstatus erhalten – für sie ist die reguläre fünfjährige Ausbildungsdauer sachgerecht.
  • Anrechnung theoretischer Leistungen: Wer im Masterstudium nachweislich Schwerpunkte im Insolvenz- und Restrukturierungsrecht gesetzt hat, sollte die theoretische Prüfung (§ 6 InsAG-E) nicht doppelt ablegen müssen.
  • Rechtsberatung im Sanierungsumfeld: Sämtliche Mitglieder der neuen Kammer müssen auch außerhalb konkreter gerichtlicher Ämter im insolvenz- und restrukturierungsrechtlichen Bereich (z. B. StaRUG, Sanierungsmoderation, Gläubigerberatung) rechtsberatend tätig sein dürfen.
  • Faire Repräsentation: In den Organen der neuen Berufsträgerkammer müssen die unterschiedlichen Zugangswege angemessen vertreten sein.


Warum diese Anpassungen notwendig sind?

Die Anforderungen in Sanierungs- und Insolvenzverfahren wandeln sich rasch. Eine fundierte juristische Exzellenz gepaart mit betriebswirtschaftlichem Verständnis ist heute wichtiger denn je. Indem der Gesetzgeber qualifizierten Wirtschaftsjurist:innen faire Entwicklungschancen einräumt, sichert er nicht nur das Fachkräftepotenzial der Branche, sondern stärkt die gesamte deutsche Sanierungskultur.


Wir werden den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam verfolgen und unsere Mitglieder weiterhin auf dem Laufenden halten.


Links

Die Pressemitteilung des BMJV hierzu ist hier einsehbar: Link.

Die vollständige Stellungnahme der VWJ mit allen Detailbegründungen ist hier einsehbar: Link.



von Dominik Meinshausen • 3. November 2025
Bayerns Reformvorstoß zur Rechtsberatung durch Versicherungen – Chance für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Der Freistaat Bayern hat einen Vorstoß zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) eingebracht, der darauf abzielt, Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kunden zu ermöglichen. Dieser Vorschlag soll auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) diskutiert werden und hat bereits im Vorfeld kontroverse Reaktionen ausgelöst. Ziel der Initiative ist es, die (berufs-)rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Versicherungen nicht nur die Kosten für anwaltliche Leistungen übernehmen, sondern auch selbst beratend tätig werden dürfen. Befürworter argumentieren, dass dies den Zugang zum Recht erleichtern und die Effizienz im Umgang mit rechtlichen Anliegen verbessern könnte. Kritiker hingegen warnen vor einer Aushöhlung des anwaltlichen Beratungsmonopols und sehen die Gefahr von Interessenkonflikten - man denke an § 5 RDG - , insbesondere wenn Versicherer gleichzeitig Beratung und Kostenkontrolle übernehmen. Die Debatte zeigt wieder einmal, dass die Grenze zwischen dem klassischen anwaltlichen Berufsbild und neuen nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistern im rechtspolitischen Fluss ist. Für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen mit einem LL.B. oder LL.M. könnte der bayerische Vorschlag weitreichende Folgen haben. So ergeben sich neue Tätigkeitsfelder und großer Beratungsbedarf in Versicherungen. Bereits jetzt schon sind eine Vielzahl der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und dementsprechend auch einige VWJ-Mitglieder in Rechtsschutzversicherungen im Rahmen von reinen Inhouse-Tätigkeiten tätig. Die interne Beratung beschränkt sich etwa auf (versicherungs-)vertragsrechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und regulatorische Fragen - ähnlich wie bei Inhouse-Tätigkeiten in anderen Branchen. Wirtschaftsjuristinnen und -juristen dürfen zwar in Unternehmen tätig sein und dort rechtlich beraten, aber nicht im Außenverhältnis gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es sich um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG handelt - genau hier setzt der bayerische Reformvorschlag an. Um den Vorschlag umzusetzen, müsste das RDG so angepasst werden, dass Versicherungen als Rechtsdienstleister zur Rechtsberatung gegenüber Rechtssuchenden befugt wären. Rechtsschutzversicherer könnten in den Kreis der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleister des § 10 RDG aufgenommen werden. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen könnten dann nicht nur intern, sondern zumindest indirekt auch extern, kundengerichtet rechtsberatend tätig sein beispielsweise bei der Erstberatung im Schadensfall oder bei der Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten. Die VWJ befürwortet die Initiative, da diese die Attraktivität des LL.B./LL.M.-Studiums erhöht, für unsere Berufsgruppe neue Tätigkeitsfelder eröffnet in denen die wirtschaftsjuristische Expertise eingesetzt und dadurch der Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erleichtert werden kann.
von Martin Lager • 8. November 2024
Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Deutschen Juristentag (djt), der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ). Den Rechtsstaat auch in der Krise bewahren: Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken Berlin. Nach dem Bruch der Ampelkoalition werden auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist aber von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen. Die Verbände fordern, das in erster Lesung bereits konsentierte und überparteiliche Projekt jetzt zügig abzuschließen. Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Jetzt gilt es, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden. Das gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende. Es darf nicht sein, dass das Erreichte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode doch noch scheitert. Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Ampel scheitern würde. Wir appellieren daher dringend an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag: Beschließen Sie jetzt die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk der Demokratie zu stärken.
von Martin Lager • 7. Juli 2024
Nathalia Schomerus referierte am 27.02.2024 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Present Your-Vortragsreihe mit dem Titel „ Mit Vertragsklauseln chatten: Was kann generative KI im Rechtsbereich? “. Inhalt des Vortrags: Was meint eigentlich „semantische Suche“, „Vektorisierung“, „Annotierung“, „RAG“ oder „Halluzination“? Wie kann uns das bei der juristischen Arbeit unterstützen? Welche Entwicklungen sind schon abzusehen, welche eher nicht? Was sind technische und rechtliche Unwägbarkeiten? Und was haben Bagel und Chihuahuas mit der Zukunft des Rechtsmarktes zu tun? Diese und mehr Fragen wurden im Vortrag beantwortet.
von Martin Lager • 25. April 2023
Niklas Lassen und Matthias Osing referierten am 21.02.2023 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Present Your-Vortragsreihe mit dem Titel „ Kein/e Anwält:in benötigt: Vertragsgeneratoren als Motor der Innovation “. Inhalt des Vortrags: Durch eine Reihe von Entscheidungen im Bereich Legal Tech sorgte der Bundesgerichtshof in den vergangenen Jahren für eine voranschreitende Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes und somit für zunehmenden Unmut in der Anwaltschaft. Niklas Lassen und Matthias Osing erläuterten in diesem Vortrag, wie der Gesetzgeber auf diese Entscheidungen reagierte und welche Möglichkeiten sich daraus für eine mögliche Selbstständigkeit von Wirtschaftsjurist:innen ergeben. Die beiden Gründer berichteten aus eigener Erfahrung über die Funktionsweise ihrer Vertragsgeneratoren sowie von Chancen und Stolpersteinen der frühen Phase der Selbstständigkeit.
von Laura Herr • 5. Februar 2023
Am Freitag, den 03.02.2023, fand unsere erste Präsenzveranstaltung des Jahres 2023 statt: der VWJ x TQG Legal Tech Dialog . Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner der The Quality Group GmbH konnten wir einen zertifizierten Workshop in Berlin ausrichten. Neun Mitglieder folgten der Einladung, wobei es besonders schön war, neue und bereits bekannte Gesichter auch vor Ort zu sehen. Steffen Schaar (Mitglied der Geschäftsführung der TQG) und Samuel Marcius (Customer Engagement Manager & Creative Process Advisor der TQG) nahmen dabei die weite Reise aus Böblingen auf sich, um mit Blick über die Dächer Berlins rund um das Thema Legal Tech – digitales Arbeiten mit Service Workflows zur Effizienzsteigerung im Arbeitsalltag zu referieren. Dabei gingen sie unter anderem auf Potentiale im digitalen Alltag von Organisationen und auf die Erarbeitung von nachhaltigen, verbindlichen Mechanismen im Umgang mit Wissen, Daten, und Dokumenten sowie auf die praktische Erarbeitung von Qualität und Verbindlichkeit in der Ablauforganisation mittels Workflows (BPMN 2.0) ein. Wie der Veranstaltungstitel erahnen lässt, handelte es sich um einen Dialog zwischen den Referenten und den Teilnehmenden. Ganz nach dem Motto „Jeder kann programmieren“ wurde ein Workflow nach den Anforderungen der Teilnehmenden erstellt. Wir danken der TQG für diese hochrelevanten Informationen und dem spannenden Austausch!
von Lucas Zoller • 29. Januar 2023
Prof. Dr. Michael Fuhlrott referierte am 26.01.2023 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Vortragsreihe „Present Your …“ mit dem Titel „Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – oder: Stempelst Du schon?“.
von Dominik Meinshausen • 31. Dezember 2022
Rückblick auf die VWJ-Geschehnisse des Jahres 2022
von Arne Freese • 29. Dezember 2022
Die VWJ thematisiert die Ungleichheit der Nutzungsvoraussetzungen des beA-Postfachs. In diesem Beitrag wird Stellung bezogen und Handlungsbedarf aufgezeigt.
von Martin Lager • 4. August 2022
Die VWJ bezieht Stellung zur emotional diskutierten Thematik eines integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium. Dabei legen wir unsere Ansicht zu den notwendigen Rahmenbedingungen einer etwaigen Einführung dar und ergänzen die Diskussion um eine neue Perspektive: die der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.
von Martin Lager • 14. Juni 2022
Hintergründe zum Cover & Interview des DiALOG-Magazins mit einigen aktiven Mitgliedern der VWJ