von Dominik Meinshausen
•
3. November 2025
Bayerns Reformvorstoß zur Rechtsberatung durch Versicherungen – Chance für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Der Freistaat Bayern hat einen Vorstoß zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) eingebracht, der darauf abzielt, Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kunden zu ermöglichen. Dieser Vorschlag soll auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) diskutiert werden und hat bereits im Vorfeld kontroverse Reaktionen ausgelöst. Ziel der Initiative ist es, die (berufs-)rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Versicherungen nicht nur die Kosten für anwaltliche Leistungen übernehmen, sondern auch selbst beratend tätig werden dürfen. Befürworter argumentieren, dass dies den Zugang zum Recht erleichtern und die Effizienz im Umgang mit rechtlichen Anliegen verbessern könnte. Kritiker hingegen warnen vor einer Aushöhlung des anwaltlichen Beratungsmonopols und sehen die Gefahr von Interessenkonflikten - man denke an § 5 RDG - , insbesondere wenn Versicherer gleichzeitig Beratung und Kostenkontrolle übernehmen. Die Debatte zeigt wieder einmal, dass die Grenze zwischen dem klassischen anwaltlichen Berufsbild und neuen nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistern im rechtspolitischen Fluss ist. Für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen mit einem LL.B. oder LL.M. könnte der bayerische Vorschlag weitreichende Folgen haben. So ergeben sich neue Tätigkeitsfelder und großer Beratungsbedarf in Versicherungen. Bereits jetzt schon sind eine Vielzahl der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und dementsprechend auch einige VWJ-Mitglieder in Rechtsschutzversicherungen im Rahmen von reinen Inhouse-Tätigkeiten tätig. Die interne Beratung beschränkt sich etwa auf (versicherungs-)vertragsrechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und regulatorische Fragen - ähnlich wie bei Inhouse-Tätigkeiten in anderen Branchen. Wirtschaftsjuristinnen und -juristen dürfen zwar in Unternehmen tätig sein und dort rechtlich beraten, aber nicht im Außenverhältnis gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es sich um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG handelt - genau hier setzt der bayerische Reformvorschlag an. Um den Vorschlag umzusetzen, müsste das RDG so angepasst werden, dass Versicherungen als Rechtsdienstleister zur Rechtsberatung gegenüber Rechtssuchenden befugt wären. Rechtsschutzversicherer könnten in den Kreis der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleister des § 10 RDG aufgenommen werden. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen könnten dann nicht nur intern, sondern zumindest indirekt auch extern, kundengerichtet rechtsberatend tätig sein beispielsweise bei der Erstberatung im Schadensfall oder bei der Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten. Die VWJ befürwortet die Initiative, da diese die Attraktivität des LL.B./LL.M.-Studiums erhöht, für unsere Berufsgruppe neue Tätigkeitsfelder eröffnet in denen die wirtschaftsjuristische Expertise eingesetzt und dadurch der Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erleichtert werden kann.