Interessensvertretung

Interessenvertretung

Die Gründungsidee der Vereinigung basiert auf zwei grundlegenden Überzeugungen:

Wirtschaftsjuristinnen und -juristen stellen keine Randgruppe mehr dar, sondern sind eine junge Berufsgruppe, die sich immer stärker etabliert und im Wirtschaftsleben geschätzt wird.

Alle Wirtschaftsjuristinnen und -juristen besitzen eine Stimme. Wir sind der Überzeugung, dass diese gehört werden sollte.

Die Gründungsidee der Vereinigung basiert auf zwei grundlegenden Überzeugungen:

Wirtschaftsjuristinnen und -juristen stellen keine Randgruppe mehr dar, sondern sind eine junge Berufsgruppe, die sich immer stärker etabliert und im Wirtschaftsleben geschätzt wird.

Alle Wirtschaftsjuristinnen und -juristen besitzen eine Stimme. Wir sind der Überzeugung, dass diese gehört werden sollte.

Unsere Berufsgruppe hat derzeit keine geeignete Plattform, um ihre Interessen zu schützen und einheitlich zu vertreten. Dieser Status Quo kann unseres Erachtens nicht weiter hingenommen werden. Die Ansichten und Interessen aller Wirtschaftsjuristinnen und -juristen sind gefragt, um beispielsweise eine innovative und interdisziplinäre Rechtsberatung zu gewährleisten.

Die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Zulassung von innovativen Legal Tech-Anwendungen sind dabei die zentralen Treiber unserer Überzeugung. Ebenso möchten wir die Verantwortung für weitere aktuelle und zukünftige Themen übernehmen.

Wirtschaftsjuristinnen und -juristen erlangen mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) Abschluss einen international anerkannten akademischen Grad der Rechtswissenschaft. Die fehlende Möglichkeit Rechtsberatung in beruflicher Selbständigkeit tätigen zu dürfen, widerspricht unserem Verständnis von Berufsfreiheit und einer sozial-liberalen Marktwirtschaft. Diejenigen, die Rechtsberatung ersuchen, sollten unter angemessen Schutzmechanismen die Wahl haben, für ihre spezifischen Anliegen geeignete Rechtsberaterinnen und Rechtsberater auszusuchen.


Nach unserer Auffassung bestehen keine überzeugenden Argumente, den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Befähigung zum Richteramt das Monopol im Rechtsdienstleistungsmarkt zu gewähren. Bereits heute gibt es eine Vielzahl an Legal Tech-Anwendungen, die auch grenzüberschreitend entwickelt und eingesetzt werden. Um innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen, bedarf es in Deutschland nach unserer Auffassung einer angemessenen und innovationsfreundlichen Regulierung von Legal Tech-Anwendungen. Dadurch könnten diese auch im internationalen Wettbewerb eine wichtige Rolle einnehmen.

Wir, die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen, wollen bei der Diskussion dieser Themen eine treibende Kraft verkörpern, um bestehende Regularien zu verändern und dabei die Interessen aller zu berücksichtigen. Wir benötigen eine starke Mitgliederbasis, um diese Veränderungsprozesse aktiv mitzugestalten im Interesse unserer Mitgliederinnen und Mitglieder, als auch aller Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.

Unsere Berufsgruppe hat derzeit keine geeignete Plattform, um ihre Interessen zu schützen und einheitlich zu vertreten. Dieser Status Quo kann unseres Erachtens nicht weiter hingenommen werden. Die Ansichten und Interessen aller Wirtschaftsjuristinnen und -juristen sind gefragt, um beispielsweise eine innovative und interdisziplinäre Rechtsberatung zu gewährleisten.

Die Öffnung des Rechtsberatungsmarktes für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und die Zulassung von innovativen Legal Tech-Anwendungen sind dabei die zentralen Treiber unserer Überzeugung. Ebenso möchten wir die Verantwortung für weitere aktuelle und zukünftige Themen übernehmen.

Wirtschaftsjuristinnen und -juristen erlangen mit einem Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) Abschluss einen international anerkannten akademischen Grad der Rechtswissenschaft. Die fehlende Möglichkeit Rechtsberatung in beruflicher Selbständigkeit tätigen zu dürfen, widerspricht unserem Verständnis von Berufsfreiheit und einer sozial-liberalen Marktwirtschaft. Diejenigen, die Rechtsberatung ersuchen, sollten unter angemessen Schutzmechanismen die Wahl haben, für ihre spezifischen Anliegen geeignete Rechtsberaterinnen und Rechtsberater auszusuchen.


Nach unserer Auffassung bestehen keine überzeugenden Argumente, den zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Befähigung zum Richteramt das Monopol im Rechtsdienstleistungsmarkt zu gewähren. Bereits heute gibt es eine Vielzahl an Legal Tech-Anwendungen, die auch grenzüberschreitend entwickelt und eingesetzt werden. Um innovative Geschäftsmodelle zu ermöglichen, bedarf es in Deutschland nach unserer Auffassung einer angemessenen und innovationsfreundlichen Regulierung von Legal Tech-Anwendungen. Dadurch könnten diese auch im internationalen Wettbewerb eine wichtige Rolle einnehmen.

Wir, die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen, wollen bei der Diskussion dieser Themen eine treibende Kraft verkörpern, um bestehende Regularien zu verändern und dabei die Interessen aller zu berücksichtigen. Wir benötigen eine starke Mitgliederbasis, um diese Veränderungsprozesse aktiv mitzugestalten im Interesse unserer Mitgliederinnen und Mitglieder, als auch aller Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.

Unsere Stellungnahmen

Die VWJ bezieht Stellung zur emotional diskutierten Thematik eines integrierten Bachelors (LL.B.) im Jurastudium. Dabei legen wir unsere Ansicht zu den notwendigen Rahmenbedingungen einer etwaigen Einführung dar und ergänzen die Diskussion um eine neue Perspektive: die der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.

Warum der Gesetzgeber Wirtschaftsjuristinnen und -juristen benachteiligt und stattdessen lieber Insellösungen baut - Eine Stellungnahme der VWJ zur Exklusivität des beA-Postfachs und was das Bundesministerium der Justiz (BMJ) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) dazu sagen.

Legal Tech Gesetz - Ein kleiner Schritt bei der Liberalisierung des Rechtsdienstleistungsmarktes

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass auf dem Markt für Rechtsdienstleistungen Anpassungsbedarf besteht. Umgesetzt wurde dies durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, auch „Legal-Tech Gesetz“ genannt. Der Bundestag hat das Gesetz in seiner Sitzung vom 10.06.2021 mit kleineren Modifikationen verabschiedet (Bundestag, Beschl. v. 10.6.2021 – BT-Drs. 19/27673, BT-Drs. 19/30495). Nachdem das Gesetz am 25.06.2021 den Bundesrat passiert hat, tritt es am 01.10.2021 in Kraft. Durch das Gesetz wird das Verbot von Vereinbarungen über Erfolgshonorare für die Anwaltschaft im Inkassobereich teilweise gelockert. Auch wird klarer definiert, was künftig unter eine „Inkassodienstleistung“ fallen soll.

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